Connyland-Geschäftsführer muss zahlen
Kreuzlingen – Der Geschäftsführer des Connyland, Erich Brandenberger, erhielt von der Kreuzlinger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen «Übler Nachrede» gegenüber deutschen Tierschützern. Wiederholt hatte Brandenberger in der Öffentlichkeit einen Zusammenhang zwischen dem Tod von zwei Delfinen im November 2011 im Connyland-Delfinarium und dem deutschen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller hergestellt. (WDSF)
Auf der Connyland-Internetseite war bis vor kurzem noch zu lesen: «Mit den Anschuldigungen an unsere Mitarbeiter machen sich Jürgen Ortmüller und sein Umfeld selber dringend tatverdächtig.» Brandenberger behauptete noch bis zur Schliessung des Delfinariums im Oktober, dass die im November 2011 verstorbenen beiden Delfine durch Giftanschläge umgekommen seien, obgleich eine Untersuchung des Tierspitals der Universität Zürich ergeben hatte, dass die Tiere aufgrund einer falschen Medikamentierung mit Antibiotika verstorben seien. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen «fortgesetzter Tierquälerei» den Connyland-Tierarzt Manuel H. mit einem Strafbefehl belegt, gegen den dieser Einspruch erhob.
WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller stellte aufgrund der falschen Anschuldigungen durch Brandenberger Strafanzeige wegen «Übler Nachrede». Der Connyland-Geschäftsführer wiederum berief sich auf die «in der Verfassung verankerte Meinungsäusserungsfreiheit». Selbst bei der polizeilichen Einvernahme bekräftigte Brandenberger seine Vorwürfe gegen Ortmüller und kritisierte gleichzeitig die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Untätigkeit.
Pikanterweise hatte das Connyland zuerst Jürgen Ortmüller und das WDSF verklagt, weil diese noch vor dem Tod der beiden Delfine von «Tierquälerei» gesprochen und die Haltungsbedingungen kritisiert hatten. Das Bezirksgericht Kreuzlingen äusserte in seinem Schuldspruch bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2012 gegen die Tierschützer, dass man zwar grundsätzlich die Tierhaltung kritisieren dürfe, aber eben nicht solange noch ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen anhängig sei. Ortmüller bezeichnete das vormalige Urteil gegen die Tierschützer als paradox, weil die Staatsanwaltschaft nun selbst aufgrund der Falschmedikamentierung von fortgesetzter Tierquälerei spricht.
Der deutsche Rechtsanwalt der Tierschützer, Gerd Schönfelder, erläuterte in der Strafsache gegen Brandenberger, dass sämtliche Vorwürfe des Connyland haltlos seien und sich gar schädlich auf den Hauptberuf von Jürgen Ortmüller als Steuerberater auswirken könnten und ebenso auch für das Wal- und Delfinschutz-Forum.
Die Kreuzlinger Staatsanwaltschaft setzte im Strafbefehl gegen Brandenberger eine bedingte Geldstrafe von 750 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren fest. Darüber hinaus wurde Brandenberger mit einer Busse von 300 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 585 Franken belegt. Gegen den Strafbefehl kann der Connyland-Geschäftsführer noch Einspruch erheben.
Es ist nicht immer einfach, sich mit – so genannten – „Tierschützern“ auseinander zu setzen. Da kommt rasch viel Ideologie auf. Bei aller Komplexität im Fall „Connyland“, wo sich die Ansichten über „Sinn oder Unsinn“ der Haltung einer Tierart kreuzten, ist festzuhalten, dass nach wie vor weltweit viele Delfinarien existieren, nicht zuletzt zur Forschung und gleichzeitig zur grossen Freude von vielen Kindern, die hier Gelegenheit haben, diese aussergewöhnlichen Tiere zu beobachten, was normalerweise nur „Experten“ gegönnt ist. Da „Delphinshows“ auf der ganzen Welt, so umstritten sie sein mögen, tatsächlich wesentlicher Bestandteil eines Vergnügungsparks sein können, ist zu hoffen, dass sich Connyland „berappelt“ und mit „Ersatztieren“ etwas Adäquates findet, das dem Betrieb förderlich ist. Ich meine, „die Gassers“ haben da genügend Ideen!