Reederei informiert über Wasserrechtliche Erlaubnis
Konstanz – Im Nachgang zum Unfall des Katamarans «Constanze» informiert die Reederei über die Vorgaben der Betriebserlaubnis der Katamaran-Verbindung.
Über diese so genannte «Wasserrechtliche Erlaubnis» kursierten derzeit viele Aussagen, zum Teil auch falsche, erklärt Reederei- Geschäftsführer Norbert Schültke. «Wir möchten hier für Klarheit sorgen.» Die Wasserrechtliche Erlaubnis ist die Grundlage für den Betrieb der Katamaran-Verbindung. Sie wurde im Jahr 2000 vom Schifffahrtsamt Konstanz erstmalig erteilt und 2013 erneuert.
Die Infos sind unter www.der-katamaran.de/WRE abrufbar.