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Mi. 7. Dezember 2011 - 10:35 Uhr
Neue Spitalfinanzierung: freie Spitalwahl und mehr Transparenz

Thurgau – Das eidgenössische Parlament beschloss im Dezember 2007 eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 zur Neuregelung der Spitalplanung und -finanzierung. Hauptanliegen der Revision ist die Steigerung der Transparenz und des Wettbewerbs im Gesundheitswesen. Neu muss deshalb die Spitalfinanzierung leistungsorientiert und nach einheitlichem Tarifsystem erfolgen. - ID

Revision bringt mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen. (Bild: Archiv)
 
Revision bringt mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen. (Bild: Archiv)

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Die stationäre Untersuchung und Behandlung von Patientinnen und Patienten wird künftig mit leistungsbezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups; DRG) abgegolten. Der Bundesrat hat diesbezüglich im Sommer 2011 die national einheitliche Tarifstruktur «SwissDRG» erlassen. Die Fallpauschalen sollen zum einen für die Spitäler einen Anreiz zur Steigerung ihrer Effizienz bilden und zum anderen die Kostentransparenz erhöhen und dadurch aussagekräftige Vergleiche zwischen den Spitälern ermöglichen.
 
Grundversicherte Patientinnen und Patienten können sich neu schweizweit in allen Listenspitälern der Kantone behandeln lassen (allgemeine Grundversicherung), ungeachtet, ob es sich um ein privates oder öffentliches Spital handelt. Die Übernahme der vollen Kosten hängt davon ab, ob ein Spital mit der betreffenden Leistung auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital). Ebenfalls voll gedeckt ist die ausserkantonale Hospitalisation, wenn die Fallpauschale des Spitals den Referenztarif nicht übersteigt.
 
Die Krankenversicherer und die Kantone übernehmen neu gemeinsam und anteilsmässig auch die Investitionskosten der Spitäler. Bisher wurden diese in der Grundversicherung ausschliesslich durch die Kantone finanziert. Mit diesen Massnahmen sollen gleiche Rahmenbedingungen für die privaten und die öffentlichen Spitäler geschaffen werden. Spitäler, die nicht auf die Spitalliste aufgenommen werden, können mit den Versicherern Verträge über die Vergütung von Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abschliessen und damit den Status als sogenanntes Vertragsspital erlangen. Von der Mitfinanzierung durch den Kanton bleiben sie jedoch ausgeschlossen.
 
Die Fallpauschalen werden von den Versicherern und den Spitälern ausgehandelt und anschliessend von den Kantonen genehmigt. Eine Mehrheit der Krankenversicherer wurde in den noch laufenden Tarifverhandlungen durch «tarifsuisse AG» vertreten. Helsana, KPT und Sanitas haben erstmals als Einkäufergemeinschaft selber direkt mit den Leistungserbringern verhandelt. Sie erhofft sich dadurch eine einfachere Gestaltung der Verhandlungsprozesse und verbesserte Konditionen.

 
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