Kreuzlingen – Zwei 27-Jährige wurden vom Bezirksgericht Kreuzlingen zu 30 Monaten bedingter Freiheitsstrafe inklusive sechsmonatiger Halbgefangenschaft verurteilt. Im 2006 starteten sie eine wilde Auto-Verfolgungsjagd a là Hollywood, prügelten sich und sorgten für reichlich Blechschaden. - Stefan Angele
Die Verfolgungsfahrt endete zum Glück glimpflich. (Bild: A.Dreher/pixelio.de)
Den beiden inzwischen 27-jährigen Angeklagten aus dem ehemaligen Jugoslawien wurde vorgeworfen, im Dezember 2006 ein Fahrzeug von der Strasse gerammt zu haben. Dies nach vorhergehendem tätlichen Angriff auf dessen fünf Insassen und einer wilden Verfolgungsjagd, ohne gültige Führerausweise sowie unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Staatsanwaltschaft und Ver- teidigung waren sich zumindest darin einig, dass es sich hierbei um kein jugendliches Kavaliersdelikt handeln konnte. Auch wenn die streitenden Parteien ansonsten kaum etwas miteinander verband.
Aus Partyspass wird Ernst
Die beiden, wegen Verkehrsdelikten bereits vorbestraften, damals 22-Jährigen sind in dieser Nacht mit dem Auto des Schwiegervaters des einen unterwegs, im Ausgang in Rorschach und St. Gallen. Beide haben sie Alkohol getrunken, bei einem von beiden können zudem Spuren von Kokain im Urin festgestellt werden. Auf der Heimfahrt sind sie – (auch) ihren eigenen Aussagen nach – «sturzbesoffen». Während der eine auf dem Beifahrersitz schläft, fährt zunächst der andere den Pkw. An diesem ist die Scheinwerferregelung defekt, welche deshalb immer wieder selbsttätig von Abblend- auf Fernlicht umschaltet.
Auf dem Heimweg schliessen sie auf ein vorausfahrendes Fahrzeug sehr dicht auf. Dessen fünf Insassen geben eindeutige Handzeichen des Missfallens («Stinkefinger») ob der vermeintlichen Lichthuperei. Dem Kosovaren am Steuer ist dies Anlass genug, den Wagen zu überholen und auszubremsen. Die Beschuldigten steigen aus und schlagen auf die fünf im Auto Sitzenden ein, welchen es irgendwann gelingt, loszufahren und so (vorerst) zu entkommen. Doch die beiden Angreifer nehmen die Verfolgung auf. Weitere Ausbrems- und Abdrängversuche folgen, ein Fahrerwechsel findet zwischenzeitlich statt und ein entgegenkommender Kleinbuslenker sieht sich gezwungen, durch Ausweichen auf den Seitenstreifen eine Kollision zu verhindern.
Von der Strasse «geschossen»
Auf gerader Strecke kommt es dann bei hohem Tempo zum ersten Zusammenstoss mit dem verfolgten Pkw. Dem ersten Aufprall folgen zwei weitere Rammstösse. Das Täter-Auto verliert die vordere Stossstange, jenes der Opfer das Reserverad. Diverse Autoteile (Kontrollschilder, Scheinwerfer, etc.) fliegen umher. Das Auto der Verfolgten kommt schliesslich 80 Meter von der Strasse entfernt auf einer Wiese zum Stehen. Die fünf Opfer – mit Prellungen und Schleudertraumata durch Schläge und Kollisionen noch geradezu glimpflich davongekommen – verlassen ihr Fahrzeug und flüchten in die Dunkelheit. Als ihre Verfolger zum leeren PKW gelangen, tritt einer von beiden noch gegen eine der Türen. Anschliessend sammeln sie an der Kollisionsstelle die Wrackteile ihres Fahrzeugs ein und suchen das Weite.
Vorsätzlich und schuldfähig
Für die Staatsanwaltschaft stand fest, dass es sich um schwere, vorsätzlich begangene Straftaten handelte, welche mit Freiheitsstrafen zu belegen sind und forderte für beide Angeklagten sechseinhalb Jahre Freiheitsentzug für mehrfach versuchte (eventual-)vorsätzliche Tötung oder allenfalls viereinhalb Jahre für mehrfache einfache Körperverletzung beziehungsweise mehrfache Gefährdung des Lebens. Trotz des hohen Alkoholisierungsgrades der jungen Erwachsenen müsse dabei volle Schuldfähigkeit attestiert werden. Quasi nur durch Glück sei nicht noch Schlimmeres passiert. Das Wechseln der Fahrerpostion erachtete die Anklage im Hinblick auf die Einzelschuld als eher nebensächlich. Ob der Tatsache, dass jeweils der nicht am Steuer Sitzende den Fahrer offensichtlich gewähren liess, müsse vielmehr von einer engen Mittäterschaft ausgegangen werden.
Verfahrensdauer ein Skandal
Der Verteidiger desjenigen der beiden, welcher als erster am Steuer sass, plädierte für eine 18-monatige Freiheitsstrafe. Der heute 27-jährige Kosovare war neben den die Verfolgungsfahrt betreffenden Vorwürfen wegen Drogenverkaufs an eine Minderjährige, Geldfälschung und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Der Anwalt des ebenfalls 27-jährigen Mazedoniers, der den Pkw bei den Rammstössen lenkte, hielt zwölf Monate bedingte Haft für ausreichend.
Beide Rechtsbeistände betonten in ihren Plädoyers das Wohlverhalten ihrer Mandanten seit jener Nacht im Dezember 2006. Die geständigen Angeklagten äusserten sich bestürzt über ihre Taten, sie schämten sich dafür und würden es gerne ungeschehen machen, wenn sie denn könnten. Einer formulierte, dass ihm das Damals und das Heute «wie zwei unterschiedliche Welten» vorkomme. Beide hätten aus ihren Fehlern gelernt, hätten neue Freundeskreise, solide Familienverhältnisse und feste Arbeit. Einer von ihnen ist verheiratet und erwartet nun mit seiner Frau zum zweiten Mal Nachwuchs.
Als einen Skandal bewertete einer der beiden Anwälte die mit fünf Jahren «äusserst unangemessene» Verfahrensdauer. Zwar sei der Fall juristisch einigermassen komplex, doch mit nur einem Verkehrsgutachten und diversen Befragungen ein relativ einfacher Sachverhalt. Aus Sicht der Verteidiger müsse dieser schleppende Verfahrensverlauf ebenfalls als strafmildernd berücksichtigt werden.
«Stunde der Idioten»
Das Gericht anerkannte in seinem Urteil diesen Umstand und betonte dabei die dadurch gegebene Problematik, Leute abstrafen zu müssen, die heute nicht mehr dieselben Menschen seien wie damals. Offensichtlich hätten sich die einstigen Raser gebessert und seien nun in «normalen» Lebensumständen situiert.
Ob der Schwere der Taten sei ein völliger Strafverzicht allerdings keine Option, zeugten die Vorgänge jener Dezembernacht 2006 doch von einer enormen kriminellen Energie. Weder sahen die Richter den Tatbestand der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung, noch den Vorwurf der mehrfachen einfachen Körperverletzung als erfüllt. Jedoch hätten die Angeklagten sehr wohl das Leben anderer auf leichtsinnige und verantwortungslose Weise gefährdet. Ein klarer Tötungswille sei aber nicht zweifelsfrei nachzuweisen gewesen. Strafmildernd wirkte sich zudem, dass drei der fünf Geschädigten ihre Strafanträge zwischenzeitlich zurückgezogen hatten. Mit der Halbgefangenschaft – und damit der Möglichkeit, weiterhin berufstätig zu sein – sei zu hoffen, dass sich die positive Prognose einstelle, die das Gericht den beiden Tätern attestierte
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