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Di. 24. Januar 2012 - 13:15 Uhr
Todesursache der Conny-Land Delfine geklärt (aktualisiert 24. Januar)

Lipperswil – Im vergangenen November starben zwei Delfine im Freizeitpark Connyland. Um die Todesursache der Tiere zu klären, hat die Staatsanwaltschaft Thurgau ein Gutachten beim Institut für Veterinärpathologie der Universität Zürich in Auftrag gegeben. Die Resultate liegen nun vor: Die beiden Delfine sind an Gehirnschädigungen - ausgelöst durch ein Antibiotika - gestorben. Gegen zwei Tierärzte wurde nun eine Untersuchung eingeleitet. - mm/ds

Die Delfine wurden definitiv nicht durch Drittpersonen vergiftet. (Bild: ds)
 
Die Delfine wurden definitiv nicht durch Drittpersonen vergiftet. (Bild: ds)

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Die beiden Delfine «Shadow» und «Chelmers» sind im November 2011 innerhalb einer Woche verstorben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Todesursache bei beiden Tieren auf Gehirnschädigungen zurückzuführen ist. Diese wurden durch die Verabreichung eines Antibiotikums hervorgerufen. Eine Vergiftung der Tiere durch Drittpersonen kann ausgeschlossen werden. Ob den Tierärzten, die das Medikament verordnet haben, ein strafrechtlich relevantes Verhalten anzulasten ist, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung.

Drohungen gegen Connyland aufgeklärt
Zudem konnte auch die verantwortliche Person ermittelt werden, welche gegenüber dem Connyland Drohungen formuliert hatte. Dabei handelt es sich um eine 28-jährige Einzeltäterin, welche in keinerlei Beziehung zum Connyland oder zu Tierschutzorganisationen steht. Gegen diese Person hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung wegen Drohung eingeleitet.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Die Staatsanwaltschaft Kreuzlinge klärt nun genau ab, ob den beiden Tierärzten ein straflich relevantes Verhalten anzulasten ist. Laut Gesetzesgebung Artikel 26 droht den Verantwortlichen im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Ermittlungen führt weiterin dieselbe Staatsanwältin, wie bis anhin durch. Wie lange die Untersuchungen dauern werden wollte Oberstaatsanwalt Zuber nicht bekannt geben. «Im Fall Conny-Land hatten wir schon einmal ein Zeitfenster für die Ermittlungen gestellt und konnten dieses nicht einhalten. Diesen Fehler werden wir diesmal nicht machen», sagte Zuber.

Fehlerhaftes Verhalten der Staatsanwaltschaft
«Wir haben die Resultate vom Institut für Veterinärpathologie der Universität Zürich nicht direkt, sondern durch die Medien erhalten», kritisiert Erich Brandenberger, Mediensprecher Conny-Land, das Verhalten der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen. Zudem hegt Brandenberger Zweifel an den Untersuchungen der verstorbenen Delfine «Shadow» und «Chelmers»: «Die Tiere wurden kurz nach ihrem Tod durch einen Tierarzt, der auf Meeressäuger spezialisiert ist, untersucht. Dabei hat der Spezialist aber keine Hirnschädigungen festgestellt – im Gegenteil, die Tiere waren kerngesund.» Das Conny-Land wird die Untersuchungsberichte nun genau studieren. Ob das Conny-Land Widerrufung gegen die Untersuchungsresultate einlegt, bleibt noch offen.


 
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