Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Absicht des Bundes, für Signalisationen von touristischen Sehenswürdigkeiten an Autobahnen und Autostrassen schweizweit einheitliche Standards einzuführen. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Bundesamtes für Strassen. - ID
Der Thurgauer Regierungsrat unterstützt die Idee, dass künftig Signalisationen von touristischen Sehenswürdigkeiten an Autobahnen und Autostrassen schweizweit einheitliche Standards erhalten. (V.l.: Regierungsräte Bernhard Koch und Kaspar Schläpfer, Regierungspräsident Jakob Stark, Regierungsrätin Monika Knill, Regierungsrat Claudius Graf-Schelling, Staatsschreiber Rainer Gonzenbach). (Bild: zvg)
Seitdem der Bund Eigentümer und Bauherr der Nationalstrassen ist, strebt er eine gewisse Harmonisierung des Erscheinungsbildes der Nationalstrassen an. Zu diesem Zweck erhob das Bundesamt für Strassen die bestehenden touristischen Signalisationen auf dem Nationalstrassennetz. Die Bestandesaufnahme zeigte einen grossen Handlungsbedarf, insbesondere weil zur ganz unterschiedlichen Gestaltung der Signalisationen aus Sicht der Verkehrssicherheit Vorbehalte angebracht sind. Aus diesem Grund entschloss sich das Bundesamt für Strassen zu einer Revision der bestehenden Weisungen, die sich auf die Belange der Verkehrssicherheit beschränken und den Kantonen bei der Gestaltung dieser Tafeln möglichst freie Hand lassen sollen.
Gemäss der neuen Regelung geniesst einerseits die ordentliche Signalisation den absoluten Vorrang und andererseits wird der Verkehrssicherheit die überwiegende Bedeutung eingeräumt. Ziel ist es ausserdem, den «Schilderwald» auf ein Minimum zu beschränken. Bisher durfte ferner einzig auf touristisch bedeutsame Regionen hingewiesen werden. Diese Regelung soll gelockert werden und die Festlegung den Kantonen überlassen werden.
Der Regierungsrat erachtet die vorgeschlagenen Weisungen als zweckmässig und nachvollziehbar in der Anwendung. Positiv wertet er insbesondere, dass die Weisungen den Kantonen grössere Freiheiten bei der Bezeichnung der touristisch bedeutsamen Ziele oder Regionen einräumen. Die neuen Weisungen liefern zudem die nötigen Grundlagen für die Neukonzeption der touristischen Hinweistafeln auf den Nationalstrassen im Kanton Thurgau, die der Regierungsrat bereits in Auftrag gegeben hat. Auch aus Sicht der Verkehrssicherheit werden die Weisungen bezüglich Signalstandort, Typ, Ausgestaltung und Farbgebung, Schrifttyp sowie Abmessungen begrüsst. Schliesslich ist nach Ansicht des Regierungsrates mit dem geforderten Gesamtkonzept für das jeweilige Kantonsgebiet auch gewährleistet, dass eine einheitliche und koordinierte Signalisation von touristischen Zielen erfolgt.
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