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Fr. 13. Januar 2012 - 16:39 Uhr
Wie weiter ohne die alte Velovignette?

Kreuzlingen – Auf Jahresbeginn wurde die Velovignettenpflicht schweiz­weit abgesetzt. Wer weiterhin versichert Velofahren will, muss eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Unversicherten drohen bei Unfällen hohe Kosten. - ds/sb

2011: Die letzte Serie an Velovignetten. (Bild: ds)
 
2011: Die letzte Serie an Velovignetten. (Bild: ds)

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Bis anhin konnten Velofahrer eine Vignette an ihr Gefährt anbringen und waren damit versichert. Wer jetzt aber einen Unfall verursacht und keine Haftpflichtversicherung besitzt, wird selber an die Kasse gebeten und das kann unter Umständen für den Betroffenen ziemlich teuer werden.

Unfallkosten bis 500'000 Franken
Experten raten Velofahrern seit 1. Januar 2012 zu einer Privathaftpflichtversicherung. Damit sind allfällige Schäden an Dritten gedeckt. Dass es sich lohnt, eine solche Versicherung abzuschliessen, zeigen Zahlen der Versicherung Axa Winterthur. Die durchschnittliche Schadenssumme beträgt bei einem Unfall zwar bloss 2'000 Franken, kommen allerdings Personen zu Schaden, steigen die Kosten schnell einmal in den sechsstelligen Bereich.

Doppelt versichert
Die Vignette war seit 1890 fester Bestandteil der Schweizer Velokultur. In den letzten Jahren wurde aber der Nutzen immer häufiger infrage gestellt. Kritiker bemängelten, dass der Verwaltungsaufwand grösser ist als der Nutzen. Denn in der Schweiz besitzen bereits rund 90 Prozent eine Privathaftpflichtversicherung und eine zusätzliche Versicherung durch die Velovignette wäre demnach überflüssig. Deshalb sprach sich das Parlament 2010 für die Abschaffung der Vignette aus. Kritisch bleiben dennoch die zehn Prozent, die unversichert im Verkehr unterwegs sind. Verursacht nun ein Velolenker, der nicht privathaftlicht versichert ist, einen Unfall, hat er in erster Linie den Schaden selbst zu begleichen. Ist es dem Schuldigen nicht möglich, für den entstandenen Schaden aufzukommen, übernimmt der Nationale Garantiefonds (NGF) vorerst die Kosten. NGF tätigt zu einem späteren Zeitpunkt Regress auf den Verursacher, um die Schadenssumme zurückzufordern.
Clemens Späni mit hochwertigem Faltschloss. (Bild: sb)
 
Clemens Späni mit hochwertigem Faltschloss. (Bild: sb)


Kein Anstieg der Prämien
In der Schweiz besitzen laut dem Schweizerischen Konsumentenportal «K-Tipp» 3,8 Millionen Menschen ein Velo. Der Ertrag aus dem Erlös der Velovignetten fällt seit Anfangs Jahr nun weg. Trotzdem rechnen Versicherungsexperten nicht mit einem Anstieg der Prämien. Harry C. Tschumy von der Zurich Versicherung Kreuzlingen bestätigt, dass die Deckung ohne Prämienzuschlag in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen wird: «Ich gehe davon aus, dass dies auch bei anderen Versicherungen der Fall sein wird.»

Dass die Velovignette beispielsweise aufgrund der Nachfrage in ein paar Jahren wieder eingeführt werden könnte, hält Tschumy für unrealistisch: «Ich bin sicher, dass das nicht geschehen wird, weil die Privathaftpflichtversichung auf Einzelpersonen oder Familien ausgerichtet ist und diese für eine geringe Prämie weitere wertvolle Deckungen anbietet.»

Harry C. Tschumy, Zurich Versicherungen Kreuzlingen. (Bild: zvg)
 
Harry C. Tschumy, Zurich Versicherungen Kreuzlingen. (Bild: zvg)

Tschumy rät deshalb Personen, die noch keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und versichert Velofahren möchten, das bis Ende Mai nachzuholen. Der Versicherungsschutz durch die Velovignette von 2011 gilt nämlich noch bis 31. Mai 2012.

Erkennungsnummer fällt weg
Auf der Velovignette befand sich neben je einer Nummer für Versicherungsgesellschaft, Kanton und Jahreszahl noch zusätzlich eine Kontrollnummer. Die Idee hinter der Kontrollnummer war, dass ein abhandengekommenes Velo aufgrund dieser Nummer besser auffindbar hätte sein sollen. Mit der Abschaffung der Vignettenpflicht fällt auch die Erkennungsnummer auf den Fahrrädern weg.

Velodiebstahl verhinden
«Durch den Wegfall der Vignette ist es sicher schwieriger geworden, ein gestohlenes Velo wieder zu finden», sagt Andy Theler, Informationschef der Kantonspolizei Thurgau. Denn neben der Rahmennummer, die nur selten aufgeschrieben wird, war die Vignettennummer nach einem Diebstahl der einzige konkrete Anhaltspunkt für die Polizei. Sofern sie überhaupt gefunden werden. Von den 2010 schweizweit 47'268 als gestohlen gemeldeten Velos konnten nur 1,6 Prozent wiedergefunden und zurückgegeben werden.

In Kreuzlingen wurden im 2010 insgesamt 228 Fahrräder als gestohlen gemeldet (2009: 243). In Winterthur und Zürich, wo die Zahlen alarmierend höher sind, beschäftigen Velodiebe zunehmend auch die Parlamente. Hier ist eine zuverlässige Diebstahlsicherung bestimmt das beste Gegenmittel. Clemens Späni, Inhaber des Velodroms, kann vorbehaltlos nur faltbare Bügelschlösser empfehlen, alles andere habe «mit Schloss wenige zu tun.» Der Fachmann rät bei teuren Bikes ohnehin zu besonderer Prävention: «Ein teures Velo gehört unter den Hintern oder in die Garage, aber keinesfalls unbeaufsichtigt auf die Strasse.»    


 
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