Thurgau – Die neue Spitalfinanzierung sieht nicht nur eine Abrechnung nach Fallpauschalen vor. Im gleichen Zuge wird die «Akut- und Übergangspflege» eingeführt. Dabei handelt es sich um eine 14-tägige Nachsorge, die ausserhalb des Spitals stattfindet. Doch wer darf diese anbieten? Wie wird sie finanziert? Drei Wochen vor Einführung der neuen Regelung bestehen noch diverse Unklarheiten. - Stefan Böker
«Die ursprüngliche Idee war gut», sagt Dominique Nobel, Präsident des Verbandes der Thurgauer Alters- und Pflegeheime Curaviva: Patienten, die nach ihrem Spitalaufenthalt weitere Pflege benötigen, sollen qualifizierte Nachbetreuung in dafür geeigneten Pflegeheimen und nicht im Spital erhalten. Wie hoch der Pflegeanteil sein wird, den Krankenversicherungen und Kanton übernehmen, steht derzeit jedoch noch nicht fest. Über die Tarife wird verhandelt. «Wir müssen mehr verlangen als für die normale Pflege, um kostendeckend zu arbeiten», erklärt Nobel. Sollte es keine Einigung geben, muss der Kanton die Tarife festsetzen. Nobel befürchtet, dass ein solches Ende ungünstig für die Heime ausfällt. Ausserdem verursacht ein Heimaufenthalt weitere Kosten, beispielsweise für Betreuung oder Hotelerie. Diese will der Kanton jedoch nicht zahlen, so Nobel. «Im Klartext heisst das: Der Patient müsste das berappen.»
Drei Pflegeheime bewarben sich
Unklarheit herrscht aber nicht nur hinsichtlich der Finanzierung. Bislang steht auch nicht fest, welche Heime wie viele Plätze anbieten dürfen. 24 Betten sollen, so die vorläufige Planung gemäss regierungsrätlicher Verordnung, für die Akut- und Übergangspflege (AÜP) thurgauweit zur Verfügung stehen, am besten gut verteilt. Dort sollen Patienten nach ihrem Spitalaufenthalt gepflegt und angeleitet werden, sodass sie sobald wie möglich wieder in ihr gewohntes Leben zurückkehren können. Dabei gilt für die ersten 14 Tage die Finanzierung der Pflege ohne Eigenanteil des Patienten. Die Anforderungen legte der Regierungsrat fest: In erster Linie muss die Pflege auf hohem Niveau 24 Stunden rund um die Uhr gewährleistet werden. Unter anderem müssen, nach einer Übergangsfrist, die Zimmer für AÜP eine separate Einheit innerhalb eines Pflegebereichs bilden. Drei Pflegeheime bewarben sich darum: Das Alters- und Pflegezentrum Amriswil, das Zentrum Bindersgarten in Tägerwilen und das Alterszentrum Kreuzlingen.
Doch für die Institutionen stellt die zusätzliche Bettenbereitstellung eine finanzielle Herausforderung dar. Um im Falle eines Falles sofort Betten für die Übergangspflege anbieten zu können, gehen die Heime davon aus, die entsprechenden Plätze nur maximal 80 Prozent der Zeit belegen zu können. Es müssten ständig leere Betten für Neuzugänge vorhanden sein – und leere Betten bezahlt niemand. Aus Amriswil kam aus diesem Grund schon der Rückzug. «Wir haben keine Kapazitäten frei, sind voll ausgelastet und können eine Quersubventionierung der Leerkapazitäten unseren Heimbewohnern nicht zumuten», heisst es von dort.
In Tägerwilen hätte man hingegen gerne mehr als acht Betten. «Mit acht können wir den Ansprüchen, die an die Akut- und Übergangspflege gestellt werden, nur schwer gerecht werden», nimmt Otto Egloff, Geschäftsleiter der privaten Institution, an. Die Fixkosten umgelegt auf diese Anzahl seien schlichtweg zu hoch: «Wir bräuchten ja zwei Teams.» Deshalb habe man einen Antrag auf 18 Betten gestellt. Einen Start mit acht Betten würde er trotzdem versuchen. Egloff kritisiert mangelnde Koordination und Planung von Seiten des Gesundheitsamtes. Er könne sich eine Zusammenarbeit mit anderen Heimen im Bereich Gerontopsychiatrie und AÜP vorstellen. «Noch gibt es aber Unklarheiten. Alles wird viel zu spät geregelt.» Generell bemängelt Egloff, dass immer mehr Vorschriften hohe und unnötige Kosten verursachten und die Arbeit in den Betrieben behinderten.
Etwas gelassener sieht Benno Stucky, Leiter des Alterszentrums Kreuzlingen, die Lage. «Wir haben die Bewilligung für acht Betten mündlich erhalten», sagt er. «Mit kleinen baulichen Massnahmen können wir Mietwohnungen in Pflegewohnungen umbauen.» Allen Anforderungen des Gesundheitsamtes werde entsprochen, so Stucky: «40 Prozent unseres Personals sind diplomierte Pflegefachleute, welche auch in der Nacht für die Pflege und Betreuung dieser Patienten sorgen.» Ab 1. Januar 2012 werde definitiv mit vier Übergangspflegebetten gestartet.
Dann tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Wie die Verteilung letztendlich aussieht, wird schwarz auf weiss erst nach einem Regierungsratsbeschluss feststehen. Dieser wird gegen Ende Februar erwartet, teilt Susanna Schuppisser, Chefin des Gesundheitsamts, mit. Es wäre sowieso ein schlechtes Signal, wenn man das Angebot kommuniziere, ohne über die Finanzierung Klarheit zu haben, so Schuppisser. Auf die Tarifverhandlungen zwischen Curaviva und den Krankenversicherern habe das Gesundheitsamt keinen Einfluss.
Ambulante Übergangspflege
Die Spitalfinanzierung hat auch im Bereich ambulante Pflege Konsequenzen. AÜP will beispielsweise die Kreuzlinger Spitex anbieten. Das Bewilligungsverfahren läuft, teilt Präsident Renato Canal mit, und ist mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Organisatorische und strukturelle Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Spitex zusätzlich auch solche Patienten zu Hause pflegen kann: Der 24-Stunden-Dienst muss eingeführt, die Mitarbeiterinnen zusätzlich ausgebildet werden. Es muss gewährleistet sein, dass diese schnell vor Ort sind und Einblick in die Krankengeschichte ihrer Patienten haben. Den Mehraufwand sieht Canal positiv und optimistisch: «Die Pflege wird sicher anspruchsvoller und abwechslungsreicher werden.» Wie die Finanzierung aussehen soll, ist vereinbart: Patienten zahlen maximal zehn Prozent Eigenanteil, den Rest teilen sich Kanton und Krankenversicherer. Die Tarifverträge wurden vom Spitex-Verband Thurgau aber «nicht ohne Murren» abgeschlossen, sagt Canal. «Ob es wirklich ausreicht, wird sich weisen.» Diskutiert werde zudem, ob es Formen der Zusammenarbeit gebe, beispielsweise mit der Spitex am See.
Neue Spitalfinanzierung: Ab 1. Januar 2012 wird die stationäre Untersuchung und Behandlung mit leistungsbezogenen Fallpauschalen abgegolten. Grundversicherte Patienten können sich neu schweiz-weit in allen Listenspitälern behandeln lassen. Die Fallpauschalen werden von den Spitälern und Versicherern ausgehandelt. – (ID)
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