Berufung gegen Kreuzlinger Schlägerurteil angemeldet
Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hat gegen das gestrige Urteil des Bezirksgerichtes Kreuzlingen gegen die beiden Beschuldigten, die am 21. Mai 2009 beim Bahnhof in Kreuzlingen zwei junge Männer grundlos und brutal zusammengeschlagen haben, vorsorglich Berufung angemeldet. – Staatsanwaltschaft Thurgau
Die beiden Beschuldigten wurden am Dienstag vom Bezirksgericht Kreuzlingen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wobei sechs Monate unbedingt und 24 Monate bedingt, verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den heute 22-jährigen Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten teilbedingt und für den 24-jährigen Haupttäter mitunter wegen eventualvorsätzlich versuchter Tötung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten gefordert.
Nachdem das Urteil gegen die zwei Beschuldigten gestern mündlich eröffnet wurde, wartet die Staatsanwaltschaft nun die schriftliche Urteilsbegründung ab. Das Gericht muss diese aufgrund der gesetzlichen Vorgaben innert einer Frist von 90 Tagen vorlegen. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob an der Berufung festgehalten wird oder nicht.