/// Rubrik: Region

Mehr Fluglärm in den Nachtstunden

Frauenfeld –

Die Gesamtzahl der über dem Thurgau abgewickelten An- und Abflüge vom und zum Flughafen Zürich hat im vergangenen Jahr leicht abgenommen (-1,8 Prozent). Allerdings fanden Verschiebungen der Belastungen von der Region Frauenfeld zum Hinterthurgau statt und führten dort zu mehr Überflügen
in den Nachtstunden (1. Nachtstunde: 22 bis 23 Uhr; 2. Nachtstunde 23 bis 24 Uhr). 2012 erreichten rund ein Drittel der 1803 in der ersten Nachtstunde und über 50 Prozent der 1005 in der zweiten Nachtsunde erfassten Fluglärmereignisse (* 50 dB (A)) einen Maximalpegel von über 60 dB (A)
und überschritten damit die Aufwachschwelle.

(Bild: Archiv)

(Bild: Archiv)

Die Auswertung der vom Kanton seit 2006 im Raum Balterswil durchgeführten Fluglärmmessungen ergibt für das Jahr 2012 eine deutliche Zunahme der lärmrelevanten Überflüge in den besonders
empfindlichen Nachtstunden zwischen 22 und 24 Uhr. Wie aus dem im Entwurf vorliegenden «Controllingbericht 2012» zum sogenannten «Routenindex Kanton Thurgau» hervorgeht, ist diese Mehrbelastung zum wesentlichen Teil eine Folge der Umsetzung des im Juni 2011 in Kraft
getretenen vorläufigen Betriebsreglements. Um eine genügende Separierung der Nordstarts von den Nordostanflügen zu gewährleisten, wird seither nachts bei Nordstarts zuerst nach Westen abgedreht,   um dann weiter südlich in Richtung Osten zu fliegen. Für die Region Frauenfeld bedeutet dies eine Entlastung, für Bichelsee-Balterswil und Fischingen hingegen eine Zunahme der Fluglärmereignisse.

Ein Blick auf die Messresultate aus Balterswil zeigt, dass die Anzahl der Fluglärmereignisse (Lautstärke * 50 dB (A)) in den Nachtstunden im Vergleich der vergangenen Jahre deutlich zugenommen hat. Seit 2008 hat die Fluglärmbelastung in der ersten Nachtstunde um zwei und in der zweiten Nachtstunde gar um sieben dB(A) zugenommen. Bei einer Steigerung um sieben dB(A) wird der Lärm als um die Hälfte lauter empfunden.

Die aktuelle Entwicklung verletzt zwar keine Lärmschutzvorschriften oder Vorgaben des provisorischen Betriebsreglements für den Flughafen Zürich, hat aber deutliche Auswirkungen auf die Bevölkerung. Mit Blick auf die in den eidgenössischen Räten anstehenden Beratungen zum
Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland wird der Regierungsrat die Situation weiterhin sehr kritisch beobachten. Mit der Umsetzung des Staatsvertrages drohen noch mehr Belastungen, namentlich Anflüge, auf den Thurgau zuzukommen. Der Thurgau verlangt für diesen Fall eine angemessene Kompensation, das heisst entweder eine Entlastung bei den heutigen Anflügen in den Nachtstunden oder eine deutliche Entlastung bei den Abflügen.

Share Button

Weitere Artikel aus der Rubrik Fokus

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert