Das Handelsregister soll modernisiert werden
Kantonales – Der Bund beabsichtigt ein elektronisches Handelsregister aufzubauen, das weiterhin von den Kantonen geführt wird. Damit können die Handelsregistereinträge künftig direkt im Internet veröffentlicht werden. Mit dieser Absicht ist der Regierungsrat des Kantons Thurgau grundsätzlich einverstanden. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Allerdings will er mehr Mitsprache für die Kantone bei der Entwicklung und dem Betrieb der Infrastruktur.

Es soll weiterhin möglich sein, Anmeldung und Belege auch auf Papier beim Handelsregister einreichen zu können. (Symbolbild: Rolf van Melis/pixelio.de)
Eine Expertenkommission des Bundes kam in einem Bericht aus dem Jahr 2010 zum Schluss, dass eine Modernisierung des Handelsregisters notwendig sei, da das geltende Recht den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer nicht mehr gerecht werde. Grundlegende Erneuerungen und Verbesserungen sind jedoch ohne die Anpassung der geltenden Bestimmungen des Obligationenrechts nicht möglich. Ein zentraler Punkt der Modernisierungsbemühungen ist der Aufbau einer nationalen Infrastruktur des Handelsregisters durch den Bund. Die Kantone bleiben jedoch für die Führung des Handelsregisters zuständig. Durch die vorgesehenen Massnahmen wird der Vollzug des Handelsregister- und Gesellschaftsrechts einheitlicher und die Verfahren werden kürzer.
Nicht ausschliesslich elektronisch
Grundsätzlich befürwortet der Regierungsrat die geplanten Modernisierungen. Er verlangt aber, dass die Kantone auch in Zukunft über angemessene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Betrieb der Infrastruktur verfügen. Damit werde erreicht, dass die Endanwender auch in Zukunft ihre Anliegen und Bedürfnisse vorbringen können und diese vom Bund auch berücksichtigt werden. Abgelehnt wird hingegen die Forderung, dass die Anmeldung und die Belege ausschliesslich elektronisch eingereicht werden dürfen. Eine derartige Regelung sei weder KMU- noch bürgerfreundlich, so der Regierungsrat. Es müsse weiterhin möglich sein, die Anmeldung und die Belege auch auf Papier beim Handelsregister einreichen zu können.
Die Veröffentlichung der Einträge im Internet habe sich bewährt, da der Nutzen für die an Informationen aus dem Handelsregister interessierten Kreise augenscheinlich sei, schreibt der Regierungsrat weiter. Mit geringem Aufwand könnten die relevanten Informationen zu einer Rechtseinheit abgerufen werden. Er bezweifelt aber, dass ein unmittelbares Interesse nach einer Ausweitung der im Internet zugänglichen Informationen besteht. Es sei nicht Aufgabe der öffentlichen Verwaltung, neue Bedürfnisse zu wecken und den Aufwand für die Handelsregisterämter zu erhöhen, ohne einen klaren Mehrwert für das Publikum zu schaffen. Allein das Vorhandensein der technischen Möglichkeiten rechtfertige eine solche Massnahme nicht.
Ausdrücklich begrüsst wird das Recht auf Vergessen. Es geht dem Regierungsrat aber zu wenig weit. Das Recht auf Vergessen einer natürlichen Person, die einmal bei einer Rechtseinheit eingetragen gewesen war, müsse berücksichtigt werden. Er regt deshalb die Ergänzung an, dass zehn Jahre nach Streichung einer natürlichen Person der auf sie bezogene Eintrag im Internet nicht mehr zugänglich sein dürfe.