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Betrug und Urkundenfälschung

Konstanz – Einer Angestellten eines Einkaufsmarkes in der Altstadt von Konstanz kam es im Sommer 2012 seltsam vor, dass ein Mann und eine Frau am gleichen Tag schon mehrfach erschienen waren und Ausfuhrbescheinigungen von in Deutschland gekauften Waren, die in die Schweiz ausgeführt wurden, vorlegten und sich jeweils die Mehrwertsteuer von 19 Prozent des Verkaufspreises in bar auszahlen liessen.

 

(Bild: pixelio)

(Bild: pixelio)

Die Angestellte verständigte schliesslich die Polizei, weil sie der Meinung war, dass sich das Papier der vorgelegten Rechnung etwas anders anfühlte, als das in dem Unternehmen verwendete Papier. Nach umfangreichen Ermittlungen gelangen nun eine 44 Jahre alte Frau aus einer Hegaugemeinde und ein in der Schweiz wohnhafter 46 Jahre alter Deutscher zur Anzeige. Die Beschuldigten stehen in dringendem Tatverdacht seit September 2011 im ganzen süddeutschen Raum bei Elektronikmärkten, Möbelhäusern, Einkaufsmärkten, etc. von Konstanz bis Donaueschingen und Freiburg verschiedenste  Waren gekauft und jeweils eine Ausfuhrbescheinigung verlangt zu haben.

Anfangs wurden die Waren, nach einer Ausfuhr in die Schweiz mit entsprechender Bestätigung (Stempel) durch den Zoll,  zunächst wieder in die Geschäfte zurückgebracht und Rechnung und vom Zoll abgestempelte Ausfuhrbescheinigung zurückgegeben. Später wurden, wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellen sollte, in den jeweiligen Geschäften Farbkopien vorgelegt und so die Mehrwertsteuer von den Geschäften zurückerstattet. Mit der Zeit sollen die Ausfuhrbescheinigungen mit eingescannten Zollstempeln bedruckt und teilweise mehrfach bei Geschäften eingereicht worden sein.

Gewerbsmässiger Betrug
Nach Durchsuchung der Wohnung im Hegau und der Sicherstellung und Auswertung von Computern muss von einem Wert der «erstandenen» Waren in Höhe von ca. 200000 Euro ausgegangen werden, von denen ein Betrag in Höhe von 52000 Euro an das Pärchen als Mehrwertsteuerrückerstattung bar ausbezahlt worden war.

Da die Beschuldigten das so erhaltene Geld zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes einsetzten, wird von gewerblichem Charakter ausgegangen.

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