TKB hält Eigentümerstrategie ein und ist gut unterwegs
Frauenfeld – Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2012 der Thurgauer Kantonalbank (TKB) in Form einer Botschaft zur Genehmigung. Zugleich erstattet er Bericht über die Umsetzung und Einhaltung die Eigentümerstrategie.
Das seit dem 1. Oktober 2011 in Kraft gesetzte Gesetz über die
Thurgauer Kantonalbank regelt die Aufsichtszuständigkeiten über die
Kantonalbank neu. Gemäss diesen legt der Regierungsrat die
Eigentümerstrategie fest, ebenso hat er ein Vorschlagsrecht für die
Wahl der Mitglieder und des Präsidiums des Bankrates. Im Weiteren hat er
das Recht, jederzeit die Tätigkeit der Bankorgane überprüfen zu können
und er stellt den Antrag zur Genehmigung des Geschäftsberichtes und der
Jahresrechnung. Von diesen Rechten macht der Regierungsrat nun zum
zweiten Mal Gebrauch.
Der Kanton Thurgau als Eigentümer hat im Gesetz über die Thurgauer
Kantonalbank die normativen Leitplanken zur Gesamtstrategie festgelegt.
Die Eigentümerstrategie definiert die Erwartungen aus Eigentümersicht,
welche dazu beitragen sollen, dass die TKB weiterhin nachhaltig,
kompetent und unabhängig qualitativ einwandfreie Bankdienstleistungen
erbringt. Die Eigentümerstrategie ist in der Regel alle vier Jahre zu
überprüfen und an neue Situationen anzupassen. Im April 2012 hat der
Grosse Rat die aktuelle Eigentümerstrategie genehmigt. Mit der Ausgabe
von Partizipationsscheinen oder aufgrund gesetzlicher Änderungen ist es
allenfalls notwendig, die Eigentümerstrategie vor Ablauf der
vierjährigen Frist zu überarbeiten.
TKB hat sich gut behauptet
Die Eigentümerinteressen gegenüber der Thurgauer Kantonalbank sind
gemäss dem Bericht des Regierungsrates im vergangenen Jahr gewahrt
worden. Die Eckwerte der Eigentümerstrategie sind von der Bank bezüglich
Unternehmensführung, Leistungserbringung und Geschäftstätigkeit erfüllt
worden. So hat sich die TKB im Jahr 2012 gut behauptet und kann ein
erfolgreiches Jahresergebnis vorweisen. Trotz unverändert lebhaftem
Wettbewerb erzielte sie ein solides Wachstum. Die Eigenmittelausstattung
liegt mit 17,3 Prozent deutlich über dem definierten Mindestwert von 16
Prozent. Zudem ist die Bank im vergangenen Jahr nur verantwortbare und
für sie überschaubare Risiken eingegangen. Die detaillierten
Ergebnisse des Geschäftsjahres wurden den Mitgliedern des Grossen Rates
Ende März zugestellt und im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Die Ausschüttung an den Kanton erfolgte nach Massgabe des
Unternehmenserfolges und unter Berücksichtigung der Eigenkapitaldecke.
An die Gemeinden wurde der maximal im Gesetz vorgesehene Beitrag von
drei Millionen Franken ausgeschüttet. Für die Staatsgarantie vergütete
die Kantonalbank dem Kanton als Teil der Gewinnverwendung den Betrag
von 3,4 Millionen Franken. Die gesellschaftliche Verantwortung hat die
Bank durch die Förderung von kulturellen, sportlichen und
gesellschaftlichen Aktivitäten im Kanton Thurgau wahrgenommen. Die
Risikopolitik wurde im letzten Jahr überarbeitet und vom Bankrat
genehmigt. Der Regierungsrat konnte sich vergewissern, dass die
Kantonalbank ihre Risikosituation unter Kontrolle hat und über eine sehr
komfortable Eigenkapitaldecke von 217 Prozent verfügt.
Börsengang steht bevor
Eine Arbeitsgruppe mit externen Spezialisten, Vertretern der Bank und
des Kantons haben die Vorarbeiten für die öffentliche Platzierung von
Partizipationsscheinen abgeschlossen. Die gesetzlichen Grundlagen hat
der Grosse Rat geschaffen. Nun soll der Börsengang in Angriff genommen
werden. Aus Eigentümersicht ist der breiten Streuung und damit der
breiten Beteiligung der Thurgauer Bevölkerung besondere Beachtung zu
schenken.