Raser verhaftet – Fahrzeug sichergestellt
Frauenfeld – Die Kantonspolizei Thurgau hat einen Mann verhaftet, der mit seinem Motorrad mit 120 Stundenkilometern durch Matzingen gerast war. Sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt.
Die Kantonspolizei Thurgau führte am Sonntag innerorts in Matzingen Geschwindigkeitskontrollen durch. Kurz vor 22 Uhr wurde ein Motorradfahrer registriert, der die Messstelle mit 120 Stundenkilometern passierte. Nach Abzug der Toleranz (vier km/h) hat der Mann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 66 km/h überschritten. Innerorts liegt ein Raserdelikt vor, wenn die Geschwindigkeit um 50 und mehr Stundenkilometer überschritten wird.
Nach umfangreichen Abklärungen durch die Kantonspolizei Thurgau wurde der Raser, ein 30-jähriger Schweizer, am Dienstag verhaftet. Nach einer Nacht in Haft gab er zu, die schwere Maschine zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsübertretung gelenkt zu haben. Sein Führerausweis wurde eingezogen. Das Motorrad wurde von der Staatsanwaltschaft Frauenfeld beschlagnahmt. Es handelt sich um das erste Raserdelikt im Kanton Thurgau gemäss den neuen Bestimmungen von «via secura».
Raserdelikte
Am 1. Januar sind im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» Massnahmen gegen Raser in Kraft getreten. Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die Höchstgeschwindigkeit wie folgt überschritten wird:
30-km/h-Zone um 40 km/h
innerorts (50) um 50 km/h
ausserorts (80) um 60 km/h
auf Autobahnen (120) um 80 km/h
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen; im Wiederholungsfall für immer. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, und die Höchststrafe wird auf vier Jahre angehoben. Bei qualifiziert groben Verkehrsregelverletzungen (z. B. krassen Geschwindigkeitsüberschreitungen) und sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann, kann das Gericht das Motorfahrzeug des Täters einziehen und verwerten lassen.