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Zertifizierte Friedensrichter

Arbon – Die Friedensrichter Daniel Dubach, Diessenhofen, Claudia Brägger, Müllheim-Pfyn und Walter Scherb, Kemmental, wurden mit dem Zertifikat der Hochschule Luzern ausgezeichnet.

Durch die Inkraftsetzung der neuen eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) im Jahr 2011 sind die Aufgaben der Schlichtungsbehörden mit erstinstanzlichen Kompetenzen erweitert worden. Die gestiegenen Anforderungen bei der Ausübung des Friedensrichteramtes verlangen deshalb umfangreiche Fach- und Verhandlungskompetenzen. Um diesen Anforderungen gerecht zu
werden, hat die eidgenössisch anerkannte Hochschule Luzern in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Friedensrichterverband einen dreijährigen, berufsbegleitenden Lehrgang entwickelt.

Übergabe (v.l.) Beat Villiger, Landammann des Kantons Zug, Friedensrichter Walter Scherb, Claudia Brägger, Daniel Dubach;  Markus Hess, Studienleiter der Hochschule Luzern. (Bild: zvg)

Übergabe (v.l.) Beat Villiger, Landammann des Kantons Zug, Friedensrichter Walter Scherb, Claudia Brägger, Daniel Dubach und Markus Hess, Studienleiter der Hochschule Luzern. (Bild: zvg)

In diesem Lehrgang wirken u.a. Gerichtsschreiber von kantonalen Obergerichten,
Gerichtspräsidentinnen, erfahrene Rechtsanwälte, Mediatoren SDM und Rechts-Professorinnen von universitären Fakultäten mit. Diese Lehrkräfte vermitteln eine hohe fachliche Kompetenz in den Bereichen Amtsführung, Kommunikation (inkl. Mediation) und Recht (ZPO, ZGB, OR, SchKG etc.). Die Kenntnisse konnten durch einen regen Erfahrungsaustausch und konkrete Fallbearbeitungen vertieft werden.

Als Erste im Thurgau ausgezeichnet
Der Thurgauer Kantonalverband freut sich mitzuteilen, dass am 5. April das Zertifikat «CAS Friedensrichter» der Hochschule Luzern an Daniel Dubach, Claudia Brägger und Walter Scherb Friedensrichter von Diessenhofen, Müllheim-Pfyn und Kemmental, durch Markus Hess, Studienleiter der Hochschule Luzern, Urs Flury, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Friedensrichter und Vermittler und Beat Villiger, Landammann des Kantons Zug, überreicht werden konnte. Sie sind damit die ersten Friedensrichter im Kanton Thurgau, welche über das CAS Friedensrichter verfügen.

Für die Parteien ist eine Beendigung der Streitsache in einem frühen Stadium vorteilhaft, weil ihre Kräfte geschont werden und der Streit rasch erledigt wird. Einvernehmliche Lösungen bringen nachhaltigere und kostengünstigere Lösungen. Der damit verbundene Entlastungseffekt für die Gerichte ist erheblich. Heute wird im Kanton Thurgau ein hoher Prozentsatz der Streitfälle durch Friedensrichter gelöst. Das Prinzip zuerst verhandeln und schlichten und erst danach richten, hat in der Schweiz seit über 200 Jahren Tradition.

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