Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten
Kreuzlingen – Die Kantonspolizei Thurgau hat am Freitag in Kreuzlingen einen Chauffeur kontrolliert, der die gesetzlichen Lenkzeiten massiv überschritten hatte.
Der 62-jährige Lenker des tschechischen Sattelmotorfahrzeuges wurde kurz vor 8 Uhr bei der Gemeinschaftszollanlage Kreuzlingen durch die Kantonspolizei Thurgau kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der Lenker das Fahrzeug in den Tagen zuvor, zusammen mit einem nicht mehr anwesenden Fahrer, innerhalb von 67 Stunden während über 40 Stunden gelenkt hat. Erlaubt wären maximal 10 Stunden Fahrzeit pro Lenker. Zudem wurden die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten. Die längste Ruhezeit betrug etwas über 4 Stunden, anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 9 Stunden.
Die weiteren Abklärungen der Kantonspolizei Thurgau ergaben, dass die beiden Lenker in den vergangenen Wochen mehrere ähnliche Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) begangen haben.
Der 62-jährige Chauffeur wurde bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen zur Anzeige gebracht und musste ein Bussendepositum hinterlegen. Vor der Weiterfahrt wurde durch die Kantonspolizei Thurgau eine Ruhepause angeordnet. Das Sattelmotorfahrzeug war in einem guten technischen Zustand.