/// Rubrik: Stadtleben

Wie sieht’s mit der Mitsprache aus?

Kreuzlingen – An der kommenden katholischen Kirchgemeindeversammlung am 3. Juni im Stefanshaus Emmishofen informiert die Kirchenvorsteherschaft, wie sich die Standortfrage Stadthaus für sie darstellt. Ausserdem wird die positiv abschliessende Rechnung 2012 präsentiert.

Ballonflug Daniel Konrad, Ballon Flug (FOTO GACCIOLI KREUZLINGEN)

Die Kirche St. Ulrich. (Bild: Foto Gaccioli Kreuzlingen)

 

Die katholische Kirchgemeinde soll Mitspracherecht bei der Stadthausplanung erhalten, forderte ein besorgter Kirchbürger an der Gemeindeversammlung im November 2012. Grund für den Widerstand zur Stadthausplanung war die kurz zuvor erfolgte Genehmigung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD), welche eien Bebauung des Bärenplatzes erlaubte. Die Kirche sei im Besitz der Gemeinde und man habe ihr Sorge zu tragen.

Kontaktaufnahme zugesichert
Vorsteherschaftspräsident Thomas Gisler versicherte damals, dass er mit dem Stadtrat Kontakt aufnehmen werde. Die Information hierzu ist an der Gemeindeversammlung traktandiert.
Traktandiert ist ausserdem die Reachnung 2012. Sie schliesst mit einem Gewinn von rund 455000 Franken ab. Budgetiert war eine schwarze Null. Die Kirchenvorsteherschaft beantragt, den Gewinn wie folgt zu verwenden: 400000 Franken als Rückführung in den Peter-Vetterli-Fonds und 55000 Franken als Rückstellung für die Zentralsteuer.

Da die Abschreibung des Ulrichshauses in Höhe von rund 2487397 Franken aus Mitteln des Vetterli-Fonds  finanziert wurde, soll dieser  laut damaligem Beschluss wieder um denselben Betrag geäufnet werden.

Ausserdem traktandiert ist die Wahl eines Urnenoffizianten. Die Rechnungsgemeinde beginnt um 20 Uhr.

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One thought on “Wie sieht’s mit der Mitsprache aus?

  1. Bruno Neidhart

    Die EKD agiert im Kern stets als eine „gebietsfremde Kommission“. Ist quasi ihr Schicksal! Das muss man wissen. Sie greift mit ihrer Ansicht, vor dem markanten barocken Klosterkirchenbau könne auch ein Stadthausriegel gebaut werden, in lokale Gegebenheiten ein, die sich hier als eine markante Sichtachse im gegenwärtigen Kreuzlinger Stadtbild manifestiert. Dies zu ändern war ursprünglich nicht mal die Absicht der Stadtregierung. Warum die EDK nachträglich zu diesem fatal Urteil kam, bleibt rätselhaft. Es steht der Katholischen Kirchgemeinde gut an, sich zu wehren, sich gegen ein solches Projekt auszusprechen. Eine andere Beurteilung bliebe unverständlich. Wenn die EDK etwas „erlaubt“, heisst das nicht gleichzeitig, dass man es auch tun muss. Die übergeordneten Kriterien sind in Kreuzlingen nun mal anders als etwa in Bern oder anderswo. So ist die Sachlage.

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