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Kostenwachstum im Bereich der Ergänzungsleistungen bremsen

Frauenfeld – Der Regierungsrat prüft Massnahmen gegen das hohe Kostenwachstum im Bereich Ergänzungsleistungen. Im Jahr 2012 wendete der Kanton Thurgau dafür 101 Millionen Franken auf, 55 Prozent mehr als im Jahr 2004. Ein entsprechender Bericht zeigt ein Einsparpotenzial von rund 15 bis 20 Millionen Franken jährlich. Da der Handlungsspielraum des Kantons beschränkt ist, fordert der Regierungsrat den Bund auf, entsprechende Schritte im übergeordneten Recht einzuleiten.

(Symbolbild: archiv)

(Symbolbild: archiv)

Die im Bundesrecht geregelten Ergänzungsleistungen (EL) zu den Leistungen der AHV und der IV sind eine wichtige Sozialversicherung. Durch Ergänzungsleistungen wird verhindert, dass die Bezüger von AHV- und IV-Leistungen in materielle Not geraten. Andererseits wird durch das durchführende Amt für AHV und IV sichergestellt, dass keine Personen Ergänzungsleistungen beziehen, die nicht darauf angewiesen sind.  Beim System der Ergänzungsleistungen handelt es sich um eine Verbundaufgabe, deren Kosten zu einem Drittel vom Bund und zu zwei Dritteln vom Kanton getragen werden.

Der Thurgauer Regierungsrat möchte das System der Ergänzungsleistungen nicht in Frage stellen, ist aber beunruhigt über das starke Kostenwachstum. Im Jahr 2012 betrugen die Kosten im Kanton Thurgau 101 Mio. Franken – 55 Prozent mehr als noch im Jahr 2004. Hinzu kamen 2012 noch 33 Mio. Franken für die individuellen Prämienverbilligungsauszahlungen mit EL (86 Prozent mehr als 2004). Durch dieses enorme Kostenwachstum werden die Staatsrechnungen von Bund und Kantonen stark belastet.

Kostendämpfung prüfen
Aufgrund dieser Situation beauftragte der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Anders Stokholm, Chef des Amtes für AHV und IV, Massnahmen zur Kostendämpfung zu prüfen und in einem Bericht darzulegen. Im Anfang Juni vorgelegten Bericht wird ein knappes Dutzend Massnahmen aufgezeigt, mit denen Kosten eingespart oder zumindest das Kostenwachstum im Bereich EL gebremst werden können. Im Vordergrund steht dabei, kostentreibende Anreize zu vermeiden. Das auf den Kanton Thurgau entfallende Einsparpotenzial wird auf 15 bis 20 Mio. Franken geschätzt. Die Umsetzung der Massnahmen sollte dabei nicht zu Härtefällen führen.

Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen ist der Handlungsspielraum des Kantons beschränkt. Rund 6,3 Mio. Franken könnte der Kanton aus eigener Kraft zu den Einsparungen beitragen. Genannt werden Massnahmen wie die stärkere Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs, die Verstärkung der Integrationsbemühungen sowie die Verstärkung der ambulanten Pflegeversorgung. Massnahmen in der Kompetenz des Kantons sollen durch die dafür zuständigen Departemente geprüft und umgesetzt werden.

Die übrigen Beiträge kommen aber nur durch Änderungen der Gesetzgebung auf Bundesebene zustande. Der Regierungsrat ermächtigte darum Bernhard Koch, Chef des Departements für Finanzen und Soziales, den Bericht im Rahmen der Sozialdirektorenkonferenzen der Kantone zu verwerten. Anders Stokholm wurde beauftragt, sich bei den Bundesstellen für die Umsetzung einzusetzen.

Auf Bundesebene sind bereits eine erhebliche Anzahl von Postulaten sowie eine Motion zu Fragen der Kostenentwicklung im Bereich Ergänzungsleistungen hängig. Der Bundesrat führte dazu aus, er sei bereit, den Bedarf einer Reform zu prüfen und einen Bericht zuhanden des Parlaments zu erstellen. Aufgrund dieser Sachlage sieht der Regierungsrat des Kantons Thurgau deshalb von einer Standesinitiative in dieser Angelegenheit ab. Gleichzeitig bittet er die Thurgauer Mitglieder der Bundesversammlung, ihren Einfluss im Sinne des Berichts ebenfalls geltend zu machen.

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