Anklage gegen Bischofszeller Stadtammann
Bischofszelle – Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat die am 25. Juni 2012 gegen den Bischofszeller Stadtammann eröffnete Strafuntersuchung abgeschlossen und erhebt beim Bezirksgericht Weinfelden in einem Fall Anklage wegen ungetreuer Amtsführung und in einem anderen Fall Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Zu diesem Entschluss gelangt die Staatsanwaltschaft Bischofszell nach Abschluss der Strafuntersuchung. Gegenstand der Strafuntersuchung war der Vertragsabschluss mit der «International Management Group (Schweiz) AG», die Zahlung an diese Firma und die Höhe des Defizits aus der Durchführung der «Tour de Suisse 2012» am Etappenort Bischofszell.
Im Rahmen der Strafuntersuchung wurde der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend abgeklärt. Es wurden diverse Personen einvernommen und umfangreiche Akten beigezogen. Nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Fakten kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass dem Bischofszeller Stadtammann in einem Fall ungetreue Amtsführung und in einem anderen Fall ungetreue Geschäftsbesorgung vorzuwerfen ist, weshalb beim Bezirksgericht Weinfelden in beiden Punkten Anklage gegen ihn erhoben wird. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Im Juni 2012 erstattete der damalige Finanzverwalter der Stadt Bischofszell bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Bischofszeller Stadtammann. Dem Bischofszeller Stadtammann wurde vorgeworfen, dass er ab dem städtischen Postcheckkonto unberechtigterweise Gelder an die «International Management Group (Schweiz) AG überwiesen habe, mit der die Durchführung der «Tour de Suisse 2012» am Etappenort Bischofszell vertraglich vereinbart worden war.