Das Projekt Leistungsüberprüfung ist angelaufen
Frauenfeld – Im Januar 2013 hat der Grosse Rat den Antrag «Überprüfung des Leistungskatalogs der kantonalen Verwaltung» erheblich erklärt. Zur Erarbeitung eines entsprechenden Berichts hat der Regierungsrat eine Projektgruppe unter der Leitung von Urs Meierhans, Chef der Finanzverwaltung, eingesetzt. Nach umfangreichen Vorarbeiten kommt das Projekt nun in die operative Phase und soll im zweiten Quartal 2014 abgeschlossen sein.
Ziel des Projektes gemäss Auftrag des Grossen Rates ist der Abbau von Leistungen, bei denen die Thurgauer Bevölkerung keine grossen Einbussen beim Service public in Kauf nehmen muss sowie strukturelle Anpassungen im Umfang von 40 Millionen Franken. Die strukturellen Anpassungen sollen in den kommenden Jahren zu einer ausgeglichenen Rechnung führen. Dabei sollen Steuererhöhungen ebenso wie Kündigungen oder personelle Härtefälle vermieden werden. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, wird eine systematische und objektive Überprüfung des Leistungskataloges der kantonalen Verwaltung erfolgen. Unter Einbezug interner und externer Gremien soll eine sachliche Diskussion geführt werden.
Das Projekt Leistungsüberprüfung besteht aus drei Phasen. In der ersten, bereits abgeschlossenen Phase sind die finanzielle Lücke sowie die Ziele definiert worden. Der Regierungsrat hat aufgrund eigener Analysen die 40 Million Franken als Ziel der Leistungsüberprüfung bestätigt. Phase zwei, die nun angelaufen ist, gliedert sich in einen technischen, partizipativen und quantitativen Ansatz. Gemeinsames Element dieser drei Ansätze ist, dass die Departemente und Ämter ihren Leistungsauftrag und damit die verbundenen Auswirkungen auf den Staatshaushalt, die Verwaltung und die Menschen im Kanton Thurgau überprüfen.
Der technische Ansatz beinhaltet einen Benchmark mit acht vergleichbaren Kantonen. Es sind dies die Kantone St.Gallen, Aargau, Schaffhausen, Schwyz, Basel-Land, Solothurn, Appenzell-Ausserrhoden und Luzern. Im Rahmen dieses Vergleichs wird das unabhängige Wirtschaftsforschungsinstitut BAK Basel die Kosten einer Leistung im Vergleich zu anderen Kantonen ermitteln. Gespräche und Workshops in Fokusgruppen bilden den partizipativen Ansatz. Einbezogen werden die Initianten der Leistungsüberprüfung, die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) des Grossen Rates und die Konferenz der Generalsekretäre. Ziel ist es, Entlastungsideen zu finden und Ineffizienzen zu identifizieren. Der quantitative Ansatz schliesslich leitet sich aus dem technischen und partizipativen Ansatz ab. Aufgrund der Ergebnisse der beiden vorgelagerten Ansätze erhalten die Departemente und Ämter spezifische Aufträge zur Zielerreichung.
Anschliessend gilt es, aus all diesen Arbeiten Massnahmen abzuleiten und diese der definierten Lücke gegenüberzustellen. Daraus wird ein Lösungspaket resultieren, worin aufgezeigt werden wird, wie die gesteckten Ziele erfüllt werden können. Schliesslich wird ein Bericht an den Grossen Rat erstellt, der ihm im zweiten Quartal 2014 zugeleitet und dann von diesem beraten und verabschiedet wird.
Urs Müller als externer Berater
Mit Prof. Dr. Urs Müller von der Universität Basel konnte ein fachlich bestens ausgewiesener Berater für das Projekt Leistungsüberprüfung gewonnen werden. Seit 1998 ist er Professor für empirische Wirtschaftsforschung und öffentliche Finanzen an der Universität Basel. Im Weiteren war er als Chef der Finanzverwaltung des Kantons Basel-Stadt sowie als Direktor und Chefökonom des Wirtschaftsforschungsinstituts BAK Basel Economics AG tätig. Seit Anfang März 2012 ist der Präsident des Verbandes Schweizerischer Kantonalbanken. Ein ähnlich gelagertes Projekt wie die Leistungsüberprüfung im Kanton Thurgau hat er bereits im Kanton Bern geleitet.