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Gesetzliche Grundlage besteht

Frauenfeld – Der Regierungsrat beantragt, die Motion Andrea Vonlanthens für nicht erheblich zu erklären. Der Arboner SVP-Kantonsrat forderte im Februar neue gesetzliche Grundlagen, um beispielsweise durch vorzeitige Neuwahlen bei Gemeindestreitereien eingreifen zu können. Auslöser für seine Motion war der Güttinger Gemeindekonflikt.

Der ehemalige Gemeindeammann von Güttingen arbeitet heute als Kirchenpfleger in Regensdorf. (Bild: archiv)

Der ehemalige Gemeindeammann von Güttingen arbeitet heute als Kirchenpfleger in Regensdorf. (Bild: archiv)

Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auf die Kantonsverfassung und das Gesetz über die Gemeinden. Aufsicht hat das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV), welche der Gemeinde Weisung erteilen kann, wenn ein rechtswidriger Zustand besteht oder wesentliche öffentliche Interessen verletzt sind. Es kann auch ersatzweise Anordnungen treffen.

Bevor es dazu kommt, «ist der Gemeinde jedoch Gelegenheit zu geben, die Mängel von sich aus zu beheben». Konflikte innerhalb des Gemeinderates seien in allererster Linie Angelegenheiten der Gemeinde und von dieser selbst zu lösen, schreibt der Regierungsrat. Gelingt dies nicht, kann Hilfe von aussen angefordert werden. «Die Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung bewusst, so dass sich dieses Lösungskonzept in der Vergangenheit bewährt hat», so die Antwort weiter.

Auch der zugrunde liegende Güttinger Konflikt sei, als die Motion gestellt wurde, effektiv bereits kurz vor der Lösung gestanden. Der von der Gemeinde hinzugezogene Vermittler und auch der Generalsekretär des DIV seien in dieser Zeit mit den Parteien in Kontakt gestanden.

Neuwahlen können kaum das gesuchte Patentrezept zur Lösung von Gemeindekonflikten sein, schreibt der Regierungsrat. Die Einführung einer vorzeitigen Neuwahl per Volksreferendum sei «kein Mittel zur Lösung von Konflikten im Gemeinderat, sondern vielmehr «politisches Druckmittel», das eine schwerwiegende Gefahr beinhalte: Einer korrekt amtierenden Behörde könnte jederzeit mit Abwahl gedroht werden, sollte sie Entscheide fällen, die bestimmten starken Gruppen missfallen.

Gemeindeautonomie garantieren

Die Möglichkeit zur Selbstauflösung des Gemeinderates auf der einen Seite sei «kontraproduktiv», ein Einschreiten des Regierungsrates auf der anderen stehe der Gemeindeautonomie entgegen. Eine neue gesetzliche Grundlage brauche es also nicht, auch wenn der Regierungsrat konstatiert: «Das politische und auch das gesellschaftliche Klima mögen in den vergangenen Jahrzehnten rauher geworden sein.» Man könne nichtsdestotrotz allenfalls von einer leichten Zunahme, aber keineswegs von einer «gravierenden Häufung» (davon sprach Motionär Vonlanthen) bei Gemeindekonflikten ausgehen.

Differenzen kommen vor
In einer politischen Differenzen in einer Behörde seien normal und auch persönliche Differenzen könnten immer vorkommen. Sollte ein Gemeinderat handlungsunfähig und seine Aufgaben zum Wohle der Bevölkerung nicht mehr wahrnehmen können, habe der Kanton «bereits heute die notwendigen aufsichtsrechtlichen Mittel».

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