Verdiente Nachtruhe wahren
Wann hatten Sie das letzte Mal das dringende Bedürfnis, morgens um 1 Uhr ihren täglichen Einkauf zu erledigen? (Text: Cyrill Huber, Kreuzlingen)
Seit die Avec-Shops bei den Bahnhöfen und die Tankstellen-Shops die normalen Ladenöffnungszeiten verlängerten, kann man seine Zigaretten und seinen Spontaneinkauf auch fast zu jeder Tag- und Nachtzeit erledigen. Darum besteht nach meiner Ansicht kein Grund, die Ladenöffnungszeit auf 24 Stunden auszudehnen. Heute wird nur in den Spitälern, Notaufnahmen, bei Dienststellen und in grossen Produktionsbetrieben rund um die Uhr gearbeitet. Diese Betriebe unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag und das Personal wird dementsprechend auch für diese Sonderleistungen zusätzlich entlöhnt.
Viele Tankstellen-Shops unterstehen keinem Gesamtarbeitsvertrag und das Personal muss von Minimallöhnen ohne Nachtarbeitszuschlägen leben. Heute können wir bereits von morgens 5 Uhr bis abends 22 Uhr problemlos unsere täglichen Einkäufe machen. Wahren wir unsere verdiente Nachtruhe, ohne Einkaufsdrang in der Nacht und legen ein NEIN für die Verlängerung der Arbeitszeiten an Tankstellen-Shops ein.