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Neuer Prozess für Kreuzlinger Schläger

Kreuzlingen – Zwei der drei Kreuzlinger «Bahnhof-Schlägern» wird Ende Oktober vor dem Thurgauer Obergericht erneut der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft Thurgau war gegen das ihrer Meinung nach zu milde Urteil für die beiden vom März dieses Jahres in Berufung gegangen.

Staatsanwalt Patrick Müller. (Bild: Thomas Martens)

Staatsanwalt Patrick Müller. (Bild: Thomas Martens)

Damals wurde der eine Angeklagte vom Bezirksgericht Kreuzlingen wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verur- teilt. Ein halbes Jahr muss der 25-Jährige hinter Gitter. Der zweite, 23-jährige Angeklagte, kam mit einer bedingten Strafe von zwei Jahren davon.

Schwere Anschuldigungen
Die Staatsanwaltschaft Thurgau will nun am 28. Oktober eine härtere Bestrafung der beiden Täter erreichen und erhebt dafür dieselben schweren Anschuldigungen. Dem Älteren legt sie versuchte vorsätzliche Tötung, einfache Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, Angriff, Fahren in fahrunfähigem Zustand und  mehrfache grobe Verletzung von Verkehrsregeln zur Last. Der Jüngere soll für versuchte schwere Körperverletzung, einfache Körperverletzung, versuchte einfache Körperverletzung, Angriff, Diebstahl und Sachbeschädigung verantwortlich sein. Die Anklage vertritt erneut Staatsanwalt Patrick Müller.

Dieser wollte vom Bezirksgericht für den Haupttäter wegen Tötungsversuchs eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten erreichen. Für den anderen Beschuldigten forderte er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Dies liess die erste Instanz allerdings nicht gelten und stufte die Taten wesentlich schwächer ein.

Sinnloser Gewaltrausch
Der Fall hatte schweizweit für Aufsehen gesorgt, wurde doch mit Bildern einer Überwachungskamera im Internet nach den drei Tätern in der Kreuzlinger Bahnhofsunterführung gefahndet. Diese hatten im Mai 2009 im Gewaltrausch auf zwei etwa gleichaltrige Männer unverhofft und ohne Grund eingeschlagen und -getreten. Einer der drei Täter wurde bereits im August 2012 wegen Angriffs rechtskräftig  verurteilt, zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen.

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