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Steuerlicher Abzug für Eigenbetreuung von Kindern

Kantonales – Im November 2011 hiess der Grosse Rat eine Motion für erheblich, die einen sogenannten Eigenbetreuungsabzug fordert. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, sollen bei den Steuern einen Familienabzug geltend machen können. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat nun eine Botschaft mit der entsprechenden Anpassung des Steuergesetzes vor. Gleichzeitig macht er aber auf die mit der Gesetzesanpassung drohenden Steuerausfälle aufmerksam.

(Bild: archiv)

(Bild: archiv)

Bereits seit längerer Zeit ist im kantonalen Steuergesetz der sogenannte Fremdbetreuungsabzug bekannt. Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, können die dafür notwendigen Aufwendungen von den Steuern abziehen. Der Regierungsrat schlägt nun den von der Motion verlangten Eigenbetreuungsabzug in Form eines Sozialabzugs vor. Dieser Abzug, der 3000 Franken betragen soll, soll unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder gewährt und gesamthaft pro Familie zugesprochen werden. Zu diesem Abzug berechtigen Kinder, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben und von ihren Eltern oder einem Elternteil betreut werden. Zudem darf kein sogenannter Fremdbetreuungsabzug beansprucht werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass gleichzeitig ein Fremd- sowie ein Eigenbetreuungsabzug geltend gemacht werden kann.

Nach Angaben des Regierungsrates würden mit der Einführung des Eigenbetreuungsabzugs rund 28’000 Familien im Kanton Thurgau steuerlich entlastet. Die daraus resultierenden Steuerausfälle beziffert er mit ca. 12 Millionen Franken, wobei der Kanton mit 4,8 Millionen und die Gemeinden mit 7,2 Millionen Franken betroffen wären. In diesem Zusammenhang gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass die finanzielle Ausgangslage des Kantons derzeit angespannt ist. Angesichts der unsicheren Wirtschaftslage und deren Einfluss auf den Steuerertrag sowie vor dem Hintergrund von Mindereinnahmen und zusätzlichen Belastungen werde sich diese noch verschärfen. Einen finanzpolitischen Handlungsspielraum für steuerliche Entlastungen sieht er deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Überdies macht er auf die momentane schwebende Rechtslage infolge der Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» aufmerksam. Über diese befindet das Schweizer Stimmvolk am 24. November 2013. Je nach Ausgang der Abstimmung könne dies zu einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes und damit auch zu einer erneuten Anpassung des kantonalen Steuergesetzes führen.

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