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Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende

Frauenfeld – Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Die Frist für die Einreichung der Ausschreibungsunterlagen läuft bis 31. Januar 2014.

(Bild: Archiv)

(Bild: Archiv)

Die Beiträge sollen – im Sinn eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.

Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen (wobei das Bürgerrecht nicht ausschlaggebend ist).

In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury aus den Fachreferenten des Kulturamts und weiteren zugezogenen Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Kulturforum Amriswil überreicht.

Die Ausschreibungsunterlagen können beim Kulturamt des Kantons Thurgau, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld, E-Mail: kulturamt@tg.ch, Telelefon 058 345 73 73, bezogen oder auf der Homepage www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2014 (Datum des Poststempels). Die Unterlagen sind in fünffacher Ausführung (max. Format A4, keine Originale) einzureichen und werden in der Regel nicht retourniert.

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