Durchfahrt Gaissbergstrasse eingeschränkt
Kreuzlingen – Ab Montag, 4. November, ist die Durchfahrt der Gaissbergstrasse nur noch für die Stadtbusse und den Langsamverkehr möglich. Ein Poller verhindert den Durchlass für den motorisierten Individualverkehr.
Mit der Verkehrsanordnung wird die Strasse für den motorisierten Verkehr eingeschränkt, für den Langsamverkehr (Fussgänger und Velofahrer) sowie Busse und Kehrichtfahrzeuge ist die Durchfahrt weiterhin möglich. Neu erfolgt die Zu- und Wegfahrt zu den Liegenschaften am Gaissbergweg von Osten über den neuen Kreisel an der Remisberg-/Rothausstrasse. Zudem ist die Wegfahrt von der unteren Wolfackerstrasse bis zum Parkplatz Herzklinik nur noch über die Egelseestrasse möglich.
Ein per Funksignal versenkbarer Poller gewährleistet die Durchfahrt für Busse, Kehricht- und Rettungsfahrzeuge. Die Einschränkung für den motorisierten Verkehr an der Gaissbergstrasse gilt ab Montag, 4. November, sobald die entsprechende Signalisation angebracht und die Poller in Betrieb genommen worden sind.
Umsetzung Gestaltungsplan Wolfacker Süd-West abgeschlossen
Im Oktober 2007 genehmigte das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) den Gestaltungsplan Wolfacker Süd-West, der eine Verkehrsbeschränkung der Durchfahrt Wolfacker- und Gaissbergstrasse vorsieht. Mit dem Bau der unteren Wolfackerstrasse wurde dem Gestaltungsplan im Juni 2010 Rechnung getragen. Mit der neuen Verkehrsanordnung an der Gaissbergstrasse kann die Umsetzung des Gestaltungsplans Wolfacker Süd-West abgeschlossen werden. Die öffentliche Planauflage erfolgte Anfang 2012, die Signalisationsanordnung wurde am 17. Mai 2013 publiziert.