Neue Grundlagen für Revierförster und Forstrevierstrukturen
Frauenfeld – Das bisherige Förster-Reglement wird durch eine neue Verordnung des Regierungsrates ersetzt. Anpassungen gibt es unter anderem beim Holzverkauf. Parallel dazu wurden die Grundlagen für die künftigen Forstrevierstrukturen erarbeitet.
Der Regierungsrat hat die neue Verordnung über die rechtliche Stellung und die Aufgaben der Revierförsterinnen und Revierförster genehmigt. Sie ersetzt das gleichnamige bisherige Reglement. Die Verordnung wurde von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitet und in der darauffolgenden Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen. Sie regelt die rechtliche Stellung, Anstellung und Besoldung, die Stellung und Aufgaben im Forstdienst sowie die Stellung und Aufgaben im Forstbetrieb.
Eine der wenigen Änderungen betrifft den Holzverkauf. Da der Verkauf von Holz keine eigentliche Staatsaufgabe ist, wird dieser Bereich nicht mehr unter den kantonalen Aufgaben der Revierförsterinnen und Revierförster aufgeführt. Auf Wunsch der Forstreviere besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, dass die Försterinnen und Förster den Holzverkauf übernehmen. Zu regeln ist dies im Pflichtenheft. Nach wie vor eine hoheitliche Aufgabe sind hingegen die Vorbereitungen des Holzverkaufs: Die Revierförsterinnen und Revierförster messen das Holz ein, erstellen die Holzlisten und organisieren und koordinieren den Verkauf. Sie sind auch befugt, Waldschatzungen durchzuführen.
Zwei Karten zeigen Grundlagen
Weil die Aufgaben der Förster und die Reviergrösse aufeinander abgestimmt sein müssen, hat eine zweite breit abgestützte Arbeitsgruppe unter Leitung des Forstamts parallel zur neuen Verordnung die Grundlagen für die künftigen Forstrevierstrukturen erarbeitet. Als Resultat liegen nebst einem Bericht zwei Karten vor: Die erste Karte zeigt die angestrebte kurzfristige Entwicklung der Forstrevierstrukturen bis ins Jahr 2017. Die Anzahl Forstreviere reduziert sich dabei voraussichtlich von heute 27 auf 24 Reviere. Die zweite Karte stellt die mögliche langfristige Entwicklung bis 2030 dar (Reduktion auf 16 Reviere). Eine Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen ergab, dass insbesondere die vorgeschlagenen Forstrevierstrukturen bis 2017 grundsätzlich auf Akzeptanz stossen.
Gemäss Entscheid des Departements für Bau und Umwelt gelten die Karten «kurzfristige Forstrevierstrukturen» und «langfristige Forstrevierstrukturen» als interne Grundlage für künftige Entscheide zur Festlegung der Forstreviere. Von Bedeutung ist, dass Änderungen der Forstreviere auch in Zukunft eng mit den Bedürfnissen und Zielen der Reviere koordiniert werden. Verschiedene Reviere werden in Zukunft zu sogenannten Doppelrevieren mit zwei Förstern, weshalb die Försterzahl trotz der abnehmenden Zahl von Forstrevieren nahezu konstant bleiben wird.