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Etappensieg für deutsche Eltern

Kreuzlingen/Konstanz – Das Kultusministerium Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass deutsche Kinder in der Schweiz weiterhin Schulen in Deutschland besuchen können. Die Stadt Konstanz soll ihre weiteren Enscheidungen über den Schulbesuch (Gemeinderatssitzung am Donnerstag) danach ausrichten.

Deutsche Schüler aus der Schweiz können weiterhin auch die Stefansschule in Konstanz besuchen. (Bild: Thomas Martens)

Deutsche Schüler aus der Schweiz können weiterhin auch die Stefansschule in Konstanz besuchen. (Bild: Thomas Martens)

Gemäss Ministerium sind Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz in Baden-Württemberg nicht schulpflichtig (§ 72 Abs.1 SchG). Damit ist jedoch noch keine abschliessende Aussage darüber getroffen, dass diese Kinder kein Recht auf den Besuch einer baden-württembergischen Grundschule haben.

Es ist vielmehr davon auszugehen, dass diese Kinder einen verfassungsunmittelbareren Anspruch auf Teilhabe an den Bildungskapazitäten des Landes haben (Art. 11 Landesverfassung). Das Verwaltungsgericht Freiburg führt dazu in seinem Beschluss vom 24. August 2011 aus, dass für ein entsprechendes grenzübergreifendes Recht auf Bildung «nach Auffassung der Kammer viel spricht». Allerdings sei – so führt das Gericht weiter aus – dieses Recht darauf beschränkt, dass das Land bzw. die Schule «nach allgemeinem pflichtgemässen Ermessen über die Zulassung zu den Ausbildungskapazitäten entscheidet».

Zuständig für die Aufnahme von Schülern ist der Schulleiter (§ 41 Abs. 1 SchG). Bei entsprechenden Schülerabweisungen ist mit verwaltungsgerichtlichen Klagen gegen das Land zu rechnen.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Freiburg sind das Kultusministerium und das Regierungspräsidium Freiburg der Rechtsauffassung, dass angehende Grundschüler in Konstanz nicht allein deshalb abgewiesen werden dürfen, weil sie in der Schweiz ihren Wohnsitz haben. Ein aus der Landesverfassung ableitbares Recht auf Aufnahme richtet sich allerdings nur auf eine Teilhabe an den bestehenden Bildungskapazitäten; die Stadt Konstanz muss also keine zusätzlichen Räumlichkeiten schaffen und das Land keine zusätzlichen Lehrerressourcen zu Verfügung stellen.

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