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Kompromiss für Deutsche

Kreuzlingen/Konstanz – Das baden-württembergische Kultusministerium legt der Stadt Konstanz nahe, ihre Pläne für den umstrittenen Schulbesuch deutscher Kinder aus der Schweiz in Konstanz zu überdenken.

Ziel war, eine verbindliche Regelung zu schaffen. Die Vorlage für die gestrige Gemeinderatssitzung wurde dahingehend geändert (der Beschluss war bis Redaktionsschluss nicht bekannt).

Vorgesehen ist, bisherigen Schülern aus der Schweiz Bestandsschutz zu gewähren. Des weiteren sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 zunächst Kinder mit Wohnsitz in Baden-Württemberg in die Konstanzer Grundschulen aufgenommen werden. Sofern in den dann gebildeten Klassen noch Plätze vorhanden sind, können auch Kinder aus der Schweiz aufgenommen werden. Es gelten die Prinzipien des Klassenausgleichs. Sollte die jeweilige Schule keine Plätze mehr haben, wird das Kind an die nächstmögliche Grundschule mit freier Kapazität verwiesen.

Das Kultusministerium hatte den zuständigen Bürgermeister Andreas Osner darauf hingewiesen, dass die Kinder einen «verfassungsunmittelbaren Anspruch» auf Teilhabe an den Bildungskapazitäten des Landes hätten. Für das Verwaltungsgericht Freiburg spreche laut einem Beschluss vom 24. August 2011 viel «für ein entsprechendes grenzübergreifendes Recht auf Bildung». Allerdings nur, wenn an den Schulen Platz ist. Zuständig für die Aufnahme von Schülern sei laut Schulgesetz der Schulleiter.

Elternvertreter Michael Meier-Shergill aus Kreuzlingen, der mit seiner Online-Petition knapp 600 Personen zur Unterschrift bewegen konnte, wertet die Entscheidung als Teilerfolg. Für ihn ist nun fraglich, wie die Regelung in der Praxis umgesetzt wird.

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