/// Rubrik: Region

Altnau setzt sich Ziele

Altnau – Für Altnaus Ortsentwicklung der nächsten zehn bis 15 Jahre gibt es ein Konzept. Der Gemeinderat hat das Konzept der räumlichen Entwicklung als Zwischenergebnis der Arbeiten zur Revision der Ortsplanung erstellt. Nun ruft der Gemeinderat zur Mitwirkung auf.

Seeblick auf Altnau. (Bild: archiv)

Seeblick auf Altnau. (Bild: archiv)

Das Konzept zeigt in genereller Form die durch den Gemeinderat erarbeiteten Zielvorstellungen und die vorzusehenden Massnahmen für die künftige Entwicklung der Gemeinde Altnau in den nächsten zehn bis 15 Jahren. Es beschränkt sich mehrheitlich auf Aussagen von allgemeiner Bedeutung, um die grundsätzlichen Aspekte der Ortsplanung zu klären.

Mitwirkung bei der Problemanalyse
In der vorangegangenen Phase der Problemanalyse konnten mehrere interessierte Personen aus der Bevölkerung von Altnau in verschiedenen Arbeitsgruppen an der Revision der Ortsplanung mitarbeiten. Weiter wurden einzeln eingegangene ortsplanerisch relevante Begehren aus der Bevölkerung in der Problemanalyse behandelt. Die Einzelbegehren und die Resultate der Arbeitsgruppen bildeten, zusammen mit den überkommunalen raumplanerischen Vorgaben und den bestehenden Instrumenten der Ortsplanung, die Grundlage für die Erarbeitung des Konzeptes.

Aufforderung zur Stellungnahme
Das erarbeitete Konzept wird vom 30. November bis am 19. Dezember im Gemeindehaus ausgestellt. Am 30. November – das Gemeindehaus hat an diesem Samstag seinen «Tag der offenen Tür» – wird eine Fachperson der Ausstellung beiwohnen, um interessierten Personen Auskunft zum Konzept erteilen zu können. Seit dem 23. November kann das Konzept auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Alle Personen sind aufgerufen, während der Zeit der Ausstellung zum Konzept Stellung zu nehmen. Aufgrund der öffentlichen Meinungsbildung wird der Gemeinderat das vorgeschlagene Konzept im Anschluss überprüfen und soweit als nötig überarbeiten.

Verbindliche Planungsinstrumente
Das Konzept dient als Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte in der Revision der Ortsplanung. Aufgrund der Aussagen des Konzeptes werden in den weiteren Arbeitsschritten der behördenverbindliche Richtplan und der grundeigentümerverbindliche Zonenplan, der Schutzplan sowie das Baureglement ausgearbeitet.

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