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Bei Energielenkungssystem Einnahmesicherheit der Kantone wahren

Kantonales – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst den Grundlagenbericht «Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems» des eidgenössischen Finanzdepartements. Allerdings sei bei den Massnahmen die Einnahmesicherheit der Kantone zu wahren. Dies schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Kanton Thurgau 1Im Grundlagenbericht Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem werden offene Fragen rund um die Ausgestaltung der Übergangsphase und die Einführung eines Lenkungssystems im Energiebereich diskutiert. Der Bericht präsentiert zwei Varianten, wie ein erster Schritt in Richtung Lenkungssystem beziehungsweise ein eigentliches Lenkungssystem aussehen könnte. Mit einem Lenkungssystem würden sich die Energie- und Klimaziele zu niedrigeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichen lassen als mit Förder- und Regulierungsmassnahmen.

Der Regierungsrat erachtet den Grundlagenbericht des Bundes als geeignete Basis für eine erste Diskussion. Langfristig werde die Ablösung des aktuellen Fördersystems durch ein Lenkungssystem bevorzugt. Energieabgaben, deren Einnahmen an die Bevölkerung und die Unternehmen rückverteilt würden, seien geeignete Instrumente für die Verfolgung von Energie- und Klimazielsetzungen. Mittelfristig favorisiere man ein Mischsystem, das Elemente eines Lenkungs- sowie eines Fördersystems beinhalte.

Aus Sicht des kantonalen Finanzhaushaltes stellten sich Herausforderungen in den Bereichen Mittelkonkurrenz und Haushaltneutralität. Der Grundlagenbericht zeige auf, dass eine Energieabgabe den vom Gewinn abzugsfähigen Betriebsaufwand von Unternehmen erhöhe. Der rückerstattete Betrag müsse deshalb wieder besteuert werden können, um das Steuersubstrat insgesamt nicht zu schmälern. Auch die Entwicklung der Einnahmen auf bereits bestehenden Abgaben wie der LSVA und der Mineralölsteuer sei von Bedeutung.

Im Falle einer Senkung der direkten Bundessteuer sei die Einnahmesicherheit der Kantone zu wahren, betont der Regierungsrat. Ein allfälliger Rückgang der Kantonsanteile müsse kompensiert werden. Auch müssten die administrativen Aufgaben der Kantone, insbesondere für die Abwicklung der Rückerstattung durch die Kantone, beachtet werden.

Aus diesem Grund wird auch die Schaffung einer Verfassungsgrundlage, welche die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen garantiert, begrüsst. Der Verfassungsartikel müsse dabei so formuliert werden, dass Teilzweckbindungen des Ertrags nicht ohne Verfassungsänderung eingeführt werden könnten. Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem habe auch den Vorteil, dass Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Kantonen weitgehend entfallen würden.

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