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Eine neue Vorschrift statt drei alter

Gemeinderat – Drei bestehende, zum Teil 40 Jahre alte Reglemente zur Strom-, Wasser- und Gasabgabe wurden zum neuen «Energie- und Wasserreglement» zusammengefasst und überarbeitet. So wird die Handhabe vereinfacht und teils bestehende Praxis erhält eine rechtliche Basis. Am Donnerstag kommt die Botschaft in den Gemeinderat.

(Bild: archiv)

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Seit Herbst 2012 habe man daran gearbeitet, ein zeitgemässes, dem aktuellen Stand entsprechendes und kundenfreundliches Reglement zu erarbeiten. Beileibe «kein Schnellschuss» also, verdeutlichte Vize-Stadtammann David Blatter als Chef des Departements Dienste anlässlich der Pressekonferenz vor der Gemeinderatssitzung.

Die bestehenden drei Reglemente sind aus den Jahren 1967 (Wasser), 1973 (Gas) und 1976 (Strom) und seitdem «ohne wesentliche Anpassungen». So entsprechen sie den heutigen rechtlichen Anforderungen nicht mehr. Bestimmte Bereiche werden nur unzureichend abgedeckt, die tägliche Arbeit dadurch erschwert. «Die neue Regelung gibt den Mitarbeitenden der Technischen Betriebe ein gutes Arbeitsinstrument in die Hand», lobte Blatter. Die alten Vorschriften sollen aufgehoben werden.

Aus dreien eines zu machen, bietet verschiedene Vorteile: Das neue Regelwerk verwendet einheitliche Begriffe (das Wort «Bezüger» etwa wird neu durch «Kunden» ersetzt, «Werk», durch «TBK»), es ist kompakt, transparent und konnte gestrafft sowie verständlich dargestellt werden. Einige Beispiele für Änderungen: Im Bereich Elektrizität wird das Reglement auf die Strommarktöffnung ausgerichtet. So habe das alte Regelwerk beispielsweise die Begriffe «feste Kunden» und «freie Kunden» nicht gekannt. Vieles trage dem Rechnung, was in der Praxis zumeist langjährig ausgeführt wird, so Blatter.

Doch was ändert sich für die Kunden? «Ausstehende Beträge können mit restriktiveren Massnahmen eingefordert werden», erklärte er. So werden neu beispielsweise Verzugszinsen einfgeführt; Mahngebühren genauer definiert. Dies diene den Interessen der Solidargemeinschaft, so Blatter. Insgesamt wurden viele Bereiche konkretisiert, aktualisiert und zusammengefasst, was vor allem auch den technischen Bereich betrifft. In der vorberatenden Kommission Allgemeines und Administratives (AuA) wurde die Botschaft einstimmig angenommen, teilte Stadtrat Blatter mit. Allerdings stellten die Kommissionsmitglieder verschiedene Änderungsanträge, von denen einer auf die Entschädigung abzielte, welche Grundstücksbesitzer erhalten sollen, wenn sie Verteilerkästen auf ihrem Land haben.

Eines wird von der Reglements-Revision indes nicht angetastet: die Zuständigkeit für die Tariffestlegung. Diese bleibt gemäss Gemeindeordnung weiterhin beim Stadtrat.

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