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Grundlagenarbeit für Leistungsüberprüfung abgeschlossen

Kantonales – Mit dem Abschluss des sogenannten Benchmark ist ein wichtiger Meilenstein im Projekt Leistungsüberprüfung erreicht worden. Kernaussage des Benchmarks ist, dass der Kanton Thurgau bereits heute über eine effiziente und kostengünstige Verwaltung verfügt und im Vergleich mit allen anderen Kantonen der Schweiz unterdurchschnittlich hohe Nettoausgaben aufweist, gegenüber acht vergleichbaren Kantonen die Nettoausgaben in einzelnen Bereichen aber über dem Durch-schnitt liegen. Die Resultate des Benchmark dienen nebst internen und externen Vorschlägen sowie Abweichungen zum gesetzlichen Auftrag für die Bestimmung des Entlastungsvolumens in der Gesamthöhe von rund 40 Millionen Franken.

Über den Zwischenstand der Leistungsüberprüfung informierten (v.l.n.r.): Prof. Dr. Urs Müller, externer Berater, Regierungspräsident Bernhard Koch, Michael Grass, BAK Basel. (Bild: zvg)

Über den Zwischenstand der Leistungsüberprüfung informierten (v.l.n.r.): Prof. Dr. Urs Müller, externer Berater, Regierungspräsident Bernhard Koch, Michael Grass, BAK Basel. (Bild: zvg)

Im Januar 2013 hat der Grosse Rat den Antrag «Überprüfung des Leistungskatalogs der kantonalen Verwaltung» erheblich erklärt. Zur Erarbeitung eines entsprechenden Berichts hat der Regierungsrat eine Projektgruppe eingesetzt, die durch externe Berater ergänzt wurde. Ziel des Projektes gemäss Auftrag des Grossen Rates ist der Abbau von Leistungen, bei denen die Thurgauer Bevölkerung keine grossen Einbussen beim Service public in Kauf nehmen muss sowie strukturelle Anpassungen im Umfang von 40 Millionen Franken. Die strukturellen Anpassungen sollen in den kommenden Jahren zu einer ausgeglichenen Rechnung führen.

Der Benchmark-Vergleich wurde vom BAK Basel erarbeitet. Er zeigt, dass der Kanton Thurgau im Vergleich zu allen Schweizer Kantonen um 17 Prozent tiefere Nettoausgaben aufweist. Im Vergleich zur sogenannten Peer Group, die aus den Kantonen St.Gallen, Aargau, Schaffhausen, Schwyz, Basel-Land, Solothurn, Appenzell-Ausserrhoden und Luzern besteht, weist er jedoch in einzelnen Bereichen 8 Prozent höhere Ausgaben aus. Das BAK Basel begründet diese höheren Ausgaben damit, dass einerseits im Kanton Thurgau die Gebühren tiefer und andererseits die Kostenbeteiligungen geringer sind. Die Bruttoausgaben sind auch gegenüber der Peer Group tiefer.

Mittels sogenannter Kostendifferenziale wird aufgezeigt, wie stark sich die Nettoausgaben des Kantons Thurgau vom  Niveau anderer Kantone unterscheiden. Dabei wird unterschieden zwischen Kostendifferenzialen, die sich einerseits auf die Fallkosten, z.B. auf die Kosten pro Bezüger von Ergänzungsleistungen, oder auf die Fallhäufigkeit, z.B. der Anteil Bezüger von Ergänzungsleistungen an der Gesamtbevölkerung, beziehen. Je nach Art des Kostendifferenzials schwanken diese Beträge zwischen 13 und rund 70 Millionen Franken. Die Höhe des Kostendifferenzials hängt zudem davon ab, welcher Referenzwert und welche Vergleichsgruppe gewählt wird. So kann der Referenzwert variiert werden, indem beispielsweise das 95-Prozent-Niveau des schweizerischen Durchschnitts oder der Peer Group zum Vergleich herangezogen wird. Erwähnenswert ist, dass die Höhe der Fallkosten durch den Kanton und die Gemeinden beeinflusst werden kann, die Strukturkosten (Anzahl) von Schülern oder EL-Bezügern aber nicht.

Nebst diesem technischen Ansatz des Benchmarks fliessen in die Bestimmung des Entlastungsvolumens auch Vorschläge der Antragsteller des Vorstosses sowie der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates mit ein. Schliesslich haben sich die Ämter mit der Frage beschäftigt, in welchen Bereichen ihres Arbeitsgebietes Abweichungen vom gesetzlichen Auftrag möglich und somit finanzielle Entlastungsmöglichkeiten vorhanden sind. Aus allen diesen Elementen legt der Regierungsrat das Verbesserungsvolumen fest, das es umzusetzen gilt, und hat zu diesem Zweck den Departementen den Auftrag erteilt, die dafür notwendigen Massnahmen zu erarbeiten. Diese Massnahmen bilden anschliessend die Grundlage für den Bericht an den Grossen Rat, den der Regierungsrat auf das zweite Quartal 2014 terminiert hat.

Einordnung Ergebnisse Benchmarking
Der Benchmark, also der Vergleich einerseits mit ausgewählten Kantonen und andererseits mit allen Kantonen der Schweiz, beruht auf verschiedenen Vorbedingungen. So wurden für die Berechnung die Nettoausgaben sowohl des Kantons als auch der Thurgauer Gemeinden herangezogen. Vollständig verfügbar waren die Zahlen aus dem Jahr 2011, nicht aber diejenigen des Jahres 2012. Das BAK Basel weist ausdrücklich darauf hin, dass aus seinen Zahlen nicht eins zu eins Sparpotenziale abgeleitet werden können, sondern dass das Benchmarking in erster Linie Hilfsmittel und Wegweiser sein soll.

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