Verzicht auf Gentechnik noch klarer hervorheben
Frauenfeld – Wenn bei der Herstellung von Produkten darauf verzichtet wird, gentechnisch veränderte Organismen zu verwenden, soll eine weitere Differenzierung bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln möglich sein. Diese geplante Änderung der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel begrüsst der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassungsantwort.
Die Regelung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, bei deren Herstellung auf die Verwendung von Erzeugnissen aus gentechnisch veränderten Organismen verzichtet wurde, soll differenziert werden. Es soll neu, neben dem vollständigen Verzicht auf die Verwendung der Gentechnik im Herstellungsprozess, auch der teilweise Verzicht, sprich der Verzicht auf die Verwendung von Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen, angepriesen werden können. Dies betrifft namentlich Milch, Fleisch, Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse wie Käse, Butter, Joghurt und Wurstwaren.
Mit dieser vorgeschlagenen Änderung ist der Regierungsrat einverstanden und er erachtet den Hinweis «Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen» als geeignet. Seiner Ansicht nach ist die Einführung einer neuen Anpreisung für Lebensmittel tierischer Herkunft, die ausschliesslich mit GVO-freien Futterpflanzen produziert wurden, nachvollziehbar.
Täuschung der Konsumenten
Allerdings – so der Regierungsrat weiter – sei davon auszugehen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht erfassen werden, dass trotz des Hinweises «Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen» GVO-Futtermittelzusätze verwendet werden dürfen, und es zum Beispiel möglich sein wird, einen Käse, der mit bewilligtem GVO-Labenzym hergestellt wurde, mit diesem Hinweis anzupreisen, nicht aber mit dem Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt». In diesem Sinn werde bewusst eine Konsumententäuschung in Kauf genommen.
Zudem ist für den Regierungsrat die für zusammengesetzte Produkte festgelegte Mindestmenge, ab der dieser Hinweis zulässig ist, zu tief angesetzt. Er fordert, den Prozentsatz auf mindestens 90 Massenprozent zu erhöhen. Bei einem Anteil einer Zutat im Endprodukt von 25 Massenprozent sei der Hinweis nicht angebracht, und es liege eine klare Konsumententäuschung vor.