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Eine Zivilschutzregion pro Bezirk geplant

Frauenfeld – Derzeit ist der Kanton Thurgau in zwölf Zivilschutzregionen eingeteilt. Mit einer Reorganisation soll deren Zahl auf fünf gesenkt und somit eine Zivilschutzregion pro Bezirk entstehen. Im Weiteren ist die Einführung eines sogenannten «Kantonalen Katastrophen Einsatzelements» (KKE) vorgesehen. Zu diesem Zweck muss die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz angepasst werden. Zu den vorgesehenen Anpassungen führt das Departement für Justiz und Sicherheit eine externe Vernehmlassung durch.

Mit den Regierungsrichtlinien 2012 bis 2016 hat der Regierungsrat im Bereich «Sicherheit gewährleisten» die Massnahme definiert: «Der Kanton überprüft die Organisation des Zivilschutzes und sorgt für zweckmässig organisierte und ausgerüstete Zivilschutzregionen und Führungsstäbe, die den Anforderungen des Sicherheitsverbundes Schweiz und Ostschweiz entsprechen.» Daraus ist der Projektauftrag entstanden, ein Organisationskonzept für die Zivilschutzregionen Thurgau auf Basis der kantonalen Bezirkseinteilung zu erarbeiten. Weiterhin werden die Gemeinden in Zivilschutzregionen eingeteilt, und die Zivilschutzregionen bilden zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen Zivilschutz Zweckverband.

Neu soll ein «Kantonales Katastrophen Einsatzelement» (KKE) geschaffen werden, das der Führungsunterstützung des kantonalen Führungsstabes (KFS) dienen und vom Amt für Bevölkerungsschutz und Armee geführt werden soll. Somit können die Ressourcen optimal genutzt und Aufträge des KFS ohne grossen Zeitverlust ausgeführt werden. Das KKE ist in der Lage, an den jeweiligen Führungsstandorten des KFS den operationellen Betrieb der Führungsstruktur sicherzustellen. Weiter übernimmt es die Hotline in ausserordentlichen Lagen und ist für die logistische Koordination im Kanton zuständig. In Katastrophen und Notlagen wird es zur Unterstützung der Zweckverbände und Partnerorganisationen eingesetzt. Es übernimmt Spezialaufgaben des Zivilschutzes im Kanton wie zum Beispiel den Schutz der Kulturgüter oder Aufgaben im Bereich ABC Schutz. Das KKE dient der Erweiterung des Leistungsportfolios im Bevölkerungsschutz und ist keine Konkurrenz der Zweckverbände oder Partnerorganisationen.

Die geplanten Neuerungen werden im Rahmen eines externen Vernehmlassungsverfahrens den Politischen Gemeinden des Kantons Thurgau, dem Verband Thurgauer Gemeinden, den Präsidien der Zivilschutzregionen und der Staatskanzlei zur Meinungsäusserung unterbreitet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Juni 2014.

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