Gewalt an Sportveranstaltungen soll bekämpft werden
Thurgau – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft bezüglich Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen. Mit dem «Hooligan-Konkordat» sollen die Ausschreitungen um Fussball- und Eishockeyspiele wirksam bekämpft werden. Die Entscheidung über den Beitritt zum geänderten Konkordat obliegt dem Grossen Rat.

Der interregionale zweitligist FCK ist von diesen Regelungen noch nicht betroffen. (Bild: Mario Gaccioli)
Das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» besteht seit 2007. Der Kanton Thurgau ist dem Konkordat mit Vollzugsbeginn am 1. Januar 2010 beigetreten. Weil die Gewalt rund um Fussball- und Eishockeyspiele nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte, hat die Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) im Februar 2012 beschlossen, die im Konkordat definierten Massnahmen gegen Hooligans zu verschärfen.
Bewilligungspflicht für die obersten Ligen
Im Zentrum der Anpassung steht die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Spielklasse, die Regelung der Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durch die Polizei sowie private Sicherheitsdienste. Zudem sollen Rayonverbote und Meldeauflagen verschärft werden. Mangels Fussball- und Eishockeymannschaften in der obersten Liga war der Thurgau allerdings bisher nur am Rande betroffen. In der Folge mussten die Massnahmen der Policy und der Mustervereinbarung noch nicht umgesetzt werden.
Durch die Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen erhalten die Behörden die Möglichkeit, durch Auflagen Einfluss auf diejenigen Bereiche zu nehmen, die in der Verantwortung der Klubs beziehungsweise der Veranstalter dieser Spiele liegen. Die Behörden sollen die in der Policy vorgesehenen Massnahmen durchsetzen können, um die Gewalt von den Stadien fernzuhalten. Für Spiele von Klubs unterer Spielklassen und anderer bezüglich Gewalt unproblematischer Sportveranstaltungen besteht zwar grundsätzlich keine Bewilligungspflicht. Bei einer Gefährdung der Sicherheit können die Behörden allerdings eine Bewilligung verlangen. Für den Kanton Thurgau dürfte die vorgesehene Bewilligungspflicht vorderhand vor allem bei Cup- oder Freundschaftsspielen aktuell werden, an denen Mannschaften aus den obersten Ligen beteiligt sind.
Verlängerte Rayonverbote
Um gewalttätige Fans fernzuhalten, können die Zutrittskontrollen verschärft werden. Wer ein Spiel besucht, muss sich einer Identitätskontrolle und/oder einem Abgleich mit den Einträgen in der Datenbank «Hoogan» unterziehen. Tätlichkeiten und die Hinderung einer Amtshandlung sollen künftig als gewalttätiges Verhalten gelten. Die heute für maximal ein Jahr gültigen Rayonverbote sollen künftig für eine Dauer von bis zu drei Jahren gelten und die gesamte Schweiz umfassen. Bei Gewalt gegen Personen, schweren Sachbeschädigungen und bei Wiederholungstaten kann direkt eine Meldeauflage angeordnet werden, ohne dass zuvor die Verletzung eines Rayonverbots nachzuweisen ist.
Mit der Bewilligungspflicht sind die Behörden in der Lage, privaten Veranstaltern von Sportanlässen Auflagen zu machen. Darunter fallen bauliche und technische Massnahmen in den Stadien, der Einsatz privater Sicherheitskräfte, die Stadionanordnung, der Verkauf alkoholischer Getränke, die Zutrittskontrolle sowie die An- und Abreise der Fans. Auf diese sicherheitsrelevanten Bereiche hatten die Behörden bis jetzt keinen Einfluss. In anderen europäischen Ländern ist dies aber längst Standard. Bereits 19 Kantonsparlamente haben das Konkordat inzwischen verabschiedet.