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Bund zahlt mehr als Kanton

Frauenfeld – Mit der Revision der Energieverordnung auf den 1. April 2014 hat der Bund die Fördermodalitäten zur Einmalvergütung von Solarstromanlagen festgelegt. Die Förderbeiträge des Bundes sind höher als die des Kantons. Da der Kanton praxisgemäss keine Doppelförderungen gewährt, wird das kantonale Förderprogramm für Solarstromanlagen eingestellt. Weiterhin gefördert werden grosse Gemeinschaftsanlagen.

(Bild: zvg)

(Bild: zvg)

Der Kanton Thurgau fördert seit 2008 Solarstromanlagen für den Eigenbedarf. Das Programm fand sehr guten Anklang, da es einem Bedürfnis entsprach, den produzierten Strom in erster Linie für den Eigenbedarf zu verwenden und nur den Überschuss ins Netz einzuspeisen. Nun hat auch der Bund ein analoges Förderprogramm ins Leben gerufen. Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW werden neu mit einem einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung) gefördert. Die Fördersätze des Bundes sind höher als die des Kantons. Deshalb hat das Departement für Inneres und Volkswirtschaft beschlossen, das kantonale Förderprogramm für Solarstromanlagen einzustellen. Gefördert werden jedoch weiterhin Gemeinschaftsanlagen mit einer Leistung ab 30 kW.

Zuständig für die Abwicklung des neuen Bundesprogramms ist die Nationale Netzgesellschaft Swissgrid. Nähere Infos sind erhältlich unter www.swissgrid.ch

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