Familienzulagen für Selbständigerwerbende erfolgreich eingeführt
Frauenfeld – Das Sozialversicherungszentrum Thurgau – bis Ende 2013: Amt für AHV und IV – hat am 11. April 2014 seinen Jahresbericht 2013 veröffentlicht (www.svztg.ch/Über uns/Zahlen und Fakten/Jahresbericht 2013). Wachstumsraten gehören im Bereich der Sozialversicherungen zur alljährlichen Realität. So sind im Jahr 2013 die ausbezahlten Leistungen um rund fünf Prozent auf 1.055 Milliarden Franken angestiegen, die Beitragseinnahmen um über vier Prozent auf 502 Millionen Franken. Neu hinzugekommen sind die Familienzulagen für Selbständigerwerbende.
Seit 1. Januar 2013 sind alle Selbständigerwerbenden in der ganzen Schweiz obligatorisch dem Familienzulagengesetz unterstellt, womit auch sie Anspruch auf Familienzulagen haben. Sie müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen und Beiträge entrichten. Damit ist der Kreis der Anspruchsberechtigten geschlossen worden, und es wird grundsätzlich für jedes Kind eine Familienzulage ausgerichtet. Im Kanton Thurgau ist das Sozialversicherungszentrum Thurgau (vormals Amt für AHV und IV) mit der Umsetzung betraut.
Die Selbständigerwerbenden haben auf dem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen bis 126 000 Franken einen Beitrag von 1,8 Prozent (2013 total 4 614 403 Franken) zu bezahlen. Im Einführungsjahr wurden an 372 Bezüger Zulagen von total 1 621 173 Franken ausgerichtet. Es ist davon auszugehen, dass ähnlich wie bei den Nichterwerbstätigen in den ersten Jahren nach der Einführung zahlreiche Anspruchsberechtigte ihren Anspruch erst im Nachhinein stellen werden. Der Einnahmenüberschuss wird zweckgebunden für Jahre, in denen die Auszahlungen die Einnahmen übertreffen, in einem separaten Konto der Familienausgleichskasse zurückgestellt.
Gedämpfte Zunahme der Ergänzungsleistungen
Wie in den Vorjahren sind 2013 die Ergänzungsleistungen (EL) weiterhin gestiegen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr beträgt insgesamt knapp 3 Prozent, was gegenüber dem Zehnjahresschnitt von 6 Prozent eine Abschwächung darstellt. Zugenommen haben die EL zur AHV, während die EL zur IV leicht zurückgegangen sind.
Die Zahl der IV-Rentner hat 2013 nur minim um 0,81 Prozent auf 6 743 Personen abgenommen, der Betrag der Geldleistungen um 1,12 Prozent auf 116 758 587 Franken. Demgegenüber stiegen die Kosten für Sachleistungen und Hilfsmittel um 4,39 Prozent auf 62 266 686 Franken. Die Eingliederungsarbeit, vor allem jene vor einer allfälligen Rentenprüfung, zeigt zwar Wirkung, indem die Bezügerzahl konstant gehalten werden kann. Doch dafür müssen auch Mittel investiert werden, sei es etwa in Umbauten von Arbeitsplätzen oder in Hilfsmittel zur Arbeitserleichterung.
Seit der 5. IV-Revision stehen den IV-Stellen Mittel zur Bekämpfung von ungerechtfertigten IV-Rentenbezügen zur Verfügung. Im Jahr 2013 erhielt die Fachstelle 70 interne und externe Hinweise. In neun Fällen wurden Observationen an darauf spezialisierte Unternehmen in Auftrag gegeben. Aus den Arbeiten des Teams resultierten inklusive der Rückforderungen Einsparungen bis zum Erreichen des AHV-Alters in der Höhe von 5 371 538 Millionen Franken. Auch im Bereich EL werden ungerechtfertigte Bezüge bekämpft. Hier resultierten 2013 Einsparungen von 187 746 Franken.