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Spange erhält kein Geld aus Bern

Kreuzlingen – Mit 5,34 Millionen Franken will der Bund das Agglomerationsprogramm subventionieren. Insgesamt 1,68 Millionen Franken davon sind für Langsamverkehrsmassnahmen vorgesehen. Die Finanzierung der Spange Bätershausen wird abgelehnt.

Bezahlt werden Massnahmen, die Verbesserungen für Velos, Fussgänger und ÖV bringen. (Bild: archiv)

Bezahlt werden Massnahmen, die Verbesserungen für Velos, Fussgänger und ÖV bringen. (Bild: archiv)

Der definitive Prüfbericht des Bundes für das Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz (AP2) ist da. Insgesamt sind im Programm Investitionskosten von 43,8 Millionen Franken vorgesehen. Einzelne Massnahmen werden aus Bern mitfinanziert; der Prüfbericht legt hierfür einen Beitragssatz von 35 Prozent fest. Dabei müssen die Vorhaben vor allem im Bereich Nachhaltigkeit punkten – was die Spange Bätershausen nicht kann.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Mit den veranschlagten zwölf Millionen Franken sei das Strassenprojekt zu teuer und bringe zu wenig Nutzen, steht im Bericht. «Bei den vorliegenden Verkehrsbelastungen und einer geringen Anzahl betroffener Personen kann im schweizweiten Quervergleich kein Handlungsbedarf anerkannt werden», heisst es weiter. Der Bund stuft die Bedeutung der Spange Bätershausen von A auf C zurück und fordert eine Überarbeitung. Vor allem der «Zersiedlungsgefahr» müsse stärker entgegengewirkt werden.

«Die Spange wird als zu wenig nachhaltig beurteilt», erläutert Bauverwalter Heinz Theus. Er hat für die Stadt Kreuzlingen am AP2 mitgearbeitet. Kritisiert wurde, dass dieser Strassenneubau hinsichtlich Verkehr, Lärm und Schmutz zu wenig Entlastung vor allem für die Zentren bringe. Ein gutes Beispiel hierfür sei die Umfahrung in Arbon, welche Unterstützung des Bundes erhalten habe. «Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben», sagt Theus: «Es muss nun für das  Agglomerationsprogramm der dritten Generation geprüft werden, ob dies verbessert werden kann.»

Lob und Kritik im Prüfbericht
Finanzierungsgewinner im AP2 ist der Langsamverkehr. Er wird als «eine bedeutende Stärke im Verkehrsbereich» bezeichnet. Der Prüfbericht lobt die Massnahmen zum Ausbau der Langsamverkehrsnetze unter anderem, weil sie über die Landesgrenze hinweg verbinden. Auch Angebotserweiterungen des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) werden positiv erwähnt. Auf der anderen Seite fehle ein «zwischen motorisiertem Individualverkehr (MIV), ÖV und Langsamverkehr abgestimmtes Gesamtverkehrskonzept» und ein «griffiges Parkierungskonzept». Eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kreuzlingen und Konstanz wird gewünscht. Dies gelte auch in Bezug auf ein grenzüberschreitendes «Landschafts- und Grünraumkonzept».

Das wird gezahlt
Nur Massnahmen, welche die Nachhaltigkeits-Prüfung aus Bern bestanden haben, sollen finanzielle Beteiligung aus Bern bekommen. Dazu gehört unter anderem die Aufwertung der Löwenstrasse. «Diese soll fussgängerfreundlicher gestaltet werden», erklärt Theus. Oder der Ausbau verschiedener Kreisel und die Erweiterung des Bushofs Bärenplatz. Mit 1,68 Millionen Franken machen die Massnahmen im Bereich Langsamverkehr den Löwenanteil der Fördermittel in Gesamthöhe von 5,34 Millionen Franken aus. Darin enthalten sind Projekte wie der Radweg vom Gottlieberzoll nach Tägerwilen, die grenzüberschreitende Fussgängerallee am Hafen oder Veloabstellanlagen.
Sogar über die Grenze soll Geld fliessen. Berücksichtigt wurden ein grenzüberschreitender Fuss- und Radweg zwischen Döbeli und Konstanzer Stadtteil Paradies sowie die Fortsetzung der Great Lakes-Uferpromenade in Konstanz.

Das muss überarbeitet werden
Die Spange Bätershausen ist aber nicht das einzige Vorhaben, welches abgelehnt wurde und überarbeitet werden muss. Auch der Fuss- und Radweg vom Helvetiaplatz zur Seestrasse, der Radweg von Kreuzlingen nach Tägerwilen oder der Ausbau des Bahnhofs Konstanz wurden zurückgeschoben, um nur einige zu nennen.

Agglo-S-Bahn und Parkhäuser
Bestimmte Vorhaben, an denen sich der Bund nicht finanziell beteiligen kann, sind dennoch relevanter Bestandteil des AP2. Denn sie beeinflussen die Wirksamkeit des gesamten Pakets. Im Prüfbericht wird deswegen gefordert, bei der Weiterentwicklung etwa des Langsamverkehrskonzepts oder der Machbarkeits- und Zweckmässigkeitsstudie einer Agglo-S-Bahn auf die Verbesserungsvorschläge zu hören. Die Agglo-S-Bahn wird ausserdem als erster Schritt «in Richtung einer umfassenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit» gelobt.

Auf der anderen Seite werden bestimmte Vorhaben als Massnahmen «mit einer zu geringen Wirkung» eingestuft. Dazu gehört der Bau von Parkhäusern, etwa am Seeufer West oder am Döbeli, denen ein übergeordnetes «Parkierungskonzept» fehle.

Den schlussendlichen Entscheid über die Mittelfreigabe wird letztendlich das eidgenössische Parlament fällen, erklärt Theus. Er rechnet damit, dass dies noch in diesem Jahr geschieht. Fliessen soll das Geld dann in den Jahren 2015 bis 2018. Die Spange Bätershausen könnte frühestens im Agglomerationsprogramm der dritten Generation an die Reihe kommen. Bis Ende 2016 muss dieses eingereicht werden, die Gelder sollen in den Jahren 2019 bis 2022 freigegeben werden.

Das Agglomerationsprogramm
Mit der Überarbeitung des AP2 betraut ist der Verein Agglomerationsprogramm Kreuzlingen-Konstanz. Er finanziert sich durch Steuern und Gemeindebeiträge. Ihm gehören die Städte Kreuzlingen und Konstanz sowie die Gemeinden Allensbach, Bottighofen, Gottlieben, Kemmental, Lengwil, Münsterlingen, Reichenau und Tägerwilen an. Präsident des Vereins ist der Tägerwiler Gemeindeammann Markus Thalmann. Der Prüfbericht zum Download auf www.are.admin.ch

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