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Verwaltungsgericht lehnt Handy-Antenne beim Sonnenplatz ab

Kreuzlingen – Der langjährige und beharrliche Widerstand gegen die geplante Mobilfunkanlage (Handy-Antenne) von Sunrise beim Sonnenplatz hat sich ein weiteres Mal gelohnt.

Vergangene Woche ist der positive Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts zur grossen Freude aller Betroffenen eingetroffen. Die leistungsstarke Antenne auf der Liegenschaft an der Emil Bächler-Strasse 3 darf nicht gebaut werden.

Ein Sieg für die Quartiersbewohner. (Bild: zvg)

Ein Sieg für die Quartiersbewohner. (Bild: zvg)

Mit Unterstützung des Vereins strahlungsfreies Kreuzlingen, der Solidarität unter den Anwohnern und eines äusserst kompetenten Anwalts ist es gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass leistungsstarke Sendeantennen mitten in einem Wohnquartier nicht akzeptabel sind. Der Schutz des Quartiers mit zum Teil historischen und ursprünglichen Häusern wird höher gewertet als die kommerziellen Interessen der Mobilfunkbetreiberin.

Schutz des Quartiers
Dies gilt insbesondere deshalb, weil das betreffende Gebiet bereits bestens versorgt ist und die geplante Anlage lediglich zur Leistungs- bzw. Kapazitätserhöhung gedient hätte. Der Schutz des Quartiers gehe deshalb vor und für Sunrise sei es zumutbar, einen anderen Standort zu suchen. Bei der damaligen Erteilung der Baubewilligung war der Stadtrat übrigens anderer Meinung und wollte das Quartier nicht geschützt sehen. Hat man einfach die Auseinandersetzung mit der Mobilfunkbetreiberin gescheut?

Ob Sunrise den Entscheid beim Bundesgericht anfechten wird, dürfte sich spätestens Ende Monat zeigen. Mobilfunkteilnehmern mit allfälligen Versorgungsproblemen wird empfohlen, bei Sunrise eine sogenannte Femto-Zelle zu verlangen. Das ist quasi eine komplette Mobilfunkanlage im Mikroformat, die mit minimalster Sendeleistung die bedarfsgerechte Versorgung von Büros und Wohnungen ermöglicht. In verschiedenen Gemeinden der Agglomeration Kreuzlingen gibt Sunrise bereits solche Geräte an Kunden ab.

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