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Alt-Bundesrichter Wiprächtiger lehrte an der PMS

Kreuzlingen – 125 Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen nutzten die letzte Woche von den Sommerferien, um ihre Kenntnisse über das Schweizerische Rechtssystem zu vertiefen. (Inka Grabowsky)

Hans (Jonny) Wiprächtiger plauderte aus dem Nähkästchen und hielt ein erfolgreiches Plädoyer für das Schweizerische Rechtssystem. (Bild: zvg)

Hans (Jonny) Wiprächtiger plauderte aus dem Nähkästchen und hielt ein erfolgreiches Plädoyer für das Schweizerische Rechtssystem. (Bild: zvg)

«Das war schon sehr aufschlussreich», sagt Kaj Stokholm aus Eschenz, «aber für mich wäre die Rechtswissenschaft nichts.» Matej Kostadinov aus Luzern, der als Tennisspieler die Sportklasse der PMS besucht, stimmt zu: «Ich hätte als Rechtanwalt sicherlich das eine oder andere Mal moralische Probleme. Jura studiere ich also bestimmt nicht.» Im Unterricht hatten die Fachlehrer bereits Grundlagen gelegt, nun hatten die jungen Leute die Gelegenheit, sich mit Juristen persönlich auszutauschen. Strafrecht, Völkerrecht, die Menschenrechte und die Rechtsräume «Gemeinde» und «Kanton» waren Themen. Absoluter Höhepunkt der Rechtswoche jedoch war nach übereinstimmender Meinung aller Beteiligten der Vortrag des ehemaligen Bundesrichters Jonny Wiprächtiger, der aus dem Alltag eines Bundesrichters berichtete. Er ermunterte die Zuhörer ausdrücklich, Jura zu studieren. «Ich würde es wieder tun. Das Studium ist zwar trocken, aber der Berufsleben danach ist es nicht.» Nach den Ausführungen Wiprächtigers war jeder im Kirchgemeindesaal davon überzeugt.

«Ich erinnere mich an den Fall des Appenzeller Nacktwanderers. Wir mussten als Kollegium entscheiden, ob das Herumlaufen ohne Kleider in den Bergen strafbar ist oder nicht. Wir waren uns nicht einig, und ich unterlag mit meiner Meinung. Nacktwandern bleibt verboten.» Was heute eine amüsante Anekdote ist, zeigt nach Wiprächtigers Meinung ein wichtiges Element der Rechtsordnung: Es spielt keine Rolle, ob die Öffentlichkeit eine richterliche Entscheidung als Bagatelle wahrnimmt oder nicht. «Jeder Verwaltungsrichter, jeder Oberrichter muss wissen, dass seine Urteile angefochten werden können.» Nur wenn auch die Kontrolleure kontrolliert würden, gäbe es Rechtssicherheit, lernten die Schülerinnen und Schüler. «Nachteil unserer drei Instanzen ist, dass es jahrelang dauern kann, bis eine endgültige Entscheidung ergeht – das kostet Geld und Nerven.» Das Recht und Gerechtigkeit nicht immer das Gleiche sind, lehrte Wiprächtiger sie auch. Es sei als Richter durchaus möglich, Zeugenaussagen unterschiedlich zu gewichten, so dass ein Urteil in die eine oder andere Richtung ausschlagen könne. Als Bundesrichter gab es diese Versuchung für ihn nicht mehr. «Das Bundesgericht prüft nur, ob die Entscheide dem schweizerischen Recht entsprechen, ob etwa allen Parteien rechtliches Gehör gewährt wurde. Die Sachverhalte selbst entnehmen die Richter den Akten.» Dabei ist aber trotzdem nicht immer alles eindeutig. «Die Herkunft, das Geschlecht, die Lebensumstände und politischen Ansichten der Richters haben naturgemäss einen Einfluss, auch wenn man sich bewusst zurücknimmt.»

Bundesrichter werden von Parteien nominiert und von der Bundesversammlung gewählt. «Das ist das am wenigsten schlechte System», wertet der Jurist. «Aber wenn ein Richter Entscheidungen so fällen würde, dass eine bestimmten Partei ihn quasi zur Belohnung zum Bundesrichter machte, dann wäre das Land in Gefahr.» Wiprächtiger tourt nicht zum Spass durch die Schulen des Landes, er hat den jungen Menschen etwas zu erzählen: «Zu dem wichtigsten, was wir in der Schweiz haben, gehört die Unabhängigkeit der Justiz. Sie müssen wir uns bewahren. Sie schützt uns vor Willkür.»

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