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Neue Regelungen am Zoll

Region – Zum 1. Juli sind neue Regelungen bei der Wareneinfuhr in die Schweiz in Kraft getreten. Waren, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind nach wie vor bis zu einem Wert von 300 Franken pro Person und Tag mehrwertsteuerfrei. Wird der Betrag von 300 Franken überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert aller Waren geschuldet.

Zölle werden nach einer Mitteilung des Bundesrates nur noch dort erhoben, wo aus agrar- und gesundheitspolitischen Gründen ein Schutz besteht. So bei Fleisch-/Fleischzubereitungen, Butter und Rahm, Öl, Fett und Margarine, Alkohol und Tabak.

(Bild: archiv)

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Beim Fleisch spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um Frisch- oder verarbeitetes Fleisch handelt. Ebenso wenig, ob es gewürzt oder ungewürzt ist. Es gilt neu eine einheitliche Zoll-Freimenge von insgesamt einem Kilo pro Person und Tag. Wildfleisch kann nach wie vor unbeschränkt eingeführt werden.

Bei Alkohol gilt jetzt: bis 18 Volumenprozent sind fünf Liter und über 18 Volumenprozent ein Liter zollfrei. Neu wird ab dem sechsten Liter ein Zoll von zwei Franken pro Liter fällig. An Tabakfabrikaten können künftig 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250 Gramm Tabak zollfrei eingeführt werden. Die Personen müssen aber jeweils mindestens 17 Jahre alt sein.

Einige Waren, für die bisher Höchstmengen definiert waren, können nun unbegrenzt zollfrei eingeführt werden: Milch und Milchprodukte, Eier, Schnittblumen, Gemüse, Früchte, Kartoffelerzeugnisse und Getreideprodukte. Aber auch hier gilt: Übersteigt der Warenwert 300 Franken pro Person, sind diese Waren zwar zollfrei, unterliegen aber der Mehrwertsteuer.

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