Richtlinien gegen das Swingerschiff
Konstanz – Sieg der Biedermänner: Die BSB gibt sich neue Richtlinien. Diese erschweren es dem Veranstalter des sogenannten «Swinger-Schiffs» ab kommendem Jahr, die Veranstaltung wie bisher durchzuführen.
Wer einen Dampfer chartern will, muss künftig ein «Nutzungskonzept» vorlegen. «Wenn dieses auch in einer vergleichbaren öffentlichen Einrichtung an Land, etwa einer Mehrzweckhalle, genehmigungsfähig wäre, kann ein Chartervertrag zustande kommen», so die Medienmitteilung der Bodensee Schiffsbetriebe (BSB). Wie bisher dürfen BSB-Schiffe nicht für religiös-extremistische und politisch-extremistische Zwecke genutzt werden.
Moral-Apostel sehen sich bestätigt, müssen allerdings auf nächstes Jahr warten, bis die Regelung greift. Das bereits bewilligte «Bums-Boot vom Bodensee» (Blick) darf also am 30. August wie geplant in See stechen.
Veranstalter Thomas Weiss von Dreamteam-Erotik-Events sagte auf Anfrage, dass er auf jeden Fall versuchen werde, den Event auch nächstes Jahr durchzuführen. Man könnte dabei auf speziell ausgewiesene Räume für sexuelle Handlungen verzichten, um regelkonform zu sein. «Die brauchen wir auch gar nicht», so Weiss. «80 Prozent unserer Gäste kommen, um Party zu feiern und zu tanzen.» Er habe schon erfolgreich Events in öffentlichen Gebäuden durchgeführt. Weiss betont, dass die Zusammenarbeit mit den BSB immer gut gewesen sei. «Aber es gibt auch Alternativen.»
Nicht betroffen von den Änderungen der Richtlinien ist das sogenannte «Lack- und Leder-Schiff», welches jedes Jahr ungleich mehr Aufmerksamkeit erregt als das «Swinger-Schiff»: Es legt stets von Hunderten begafft ab. Kritiker werfen den Sittenwächtern der Konstanzer CDU um Uli Burchhardt, Oberbürgermeister von Konstanz und zugleich Vorsitzender des BSB-Beirats, deswegen Unglaubwürdigkeit vor. Diese hatten den Stein erst ins Rollen gebracht.
Bünzli-Bodensee
Auch fürchten viele einen Imagschaden gerade durch das Verbot des «Swinger-Schiffs». Sie fragen zu Recht: Wer will schon einen Bünzli-Bodensee haben? Man muss ja nicht gleich «Swingerschiff-Fan» (Südkurier) sein, wenn man nichts gegen eine Veranstaltung hat, die jahrelang unbemerkt ablief und keinen störte. Man kann auch einfach anderen, getreu dem Motto «Leben und leben lassen», ihren Spass gönnen. Zumal dabei keiner zu Schaden kommt.
Da bin ich ganz anderer Meinung als Stefan Böker: Ein solches – oder ähnliches – „Schiffsevent“, das sich eben auch im Öffentlichen Raum abspielt, liegt quer. Da braucht man sich gar nicht als „Bünzli“ vorkommen. Weil in dieser Angelegenheit Befürworter „Mühe“ haben, „Bünzlis“ zu begreifen, „kommt“ man auch nicht „zu Schaden“.
Vielen Dank für den „Hinweis“, Herr Neidhart. Aber ich „verstehe“ nicht „ganz“, was Sie „sagen wollen“. ;-)
Sollten Sie sich eigentlich schon vorstellen können!