Arbeit als Schlüssel zur Integration von Flüchtlingen
Frauenfeld – Die Flüchtlingsbegleitung der Peregrina Stiftung unterstützt im Auftrag des Kantons Thurgau anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge bei der Integration. Eine zentrale Rolle spielt dabei neben der Förderung der Deutschkompetenzen die Vermittlung von Arbeitsstellen.
Lorenz Signer vom Metallverarbeitungsunternehmen Signer AG in Ennentaach-Erlen und Werner Herrmann von der gleichnamigen Metzgerei in Sulgen sind sich einig: «Es ist eine Erfolgsgeschichte», meinten sie unisono an der Medienorientierung vom Dienstag, die das Sozialamt des Kantons Thurgau und die Peregrina Stiftung gemeinsam zum Thema «Arbeitsintegration in der Flüchtlingsbegleitung» durchführten.
Die beiden Unternehmer beschäftigen je einen anerkannten Flüchtling. Dabei mag ein Stück weit das soziale Gewissen mitspielen. Entscheidend allerdings ist für die Arbeitgeber, dass die Flüchtlinge an ihrem Arbeitsplatz eine hohe Einsatzbereitschaft sowie sprachliche und fachliche Lernbereitschaft zeigen.
Kanton und Landeskirchen spannen zusammen
Ein Erfolgsmodell ist die Integration von anerkannten Flüchtlingen auch für Florentina Wohnlich, die Leiterin des Sozialamts des Kantons Thurgau. In dessen Auftrag ist die vom Regierungsrat sowie den beiden Landeskirchen getragene und vom Bund über eine Globalpauschale mitfinanzierte Peregrina Stiftung seit ihrer Gründung 1985 unter anderem für die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden in den Durchgangsheimen des Kantons Thurgau sowie seit 2010 für die Begleitung der anerkannten Flüchtlinge zuständig – derzeit 377 Personen, wie Susanne Höllwarth, Gesamtleiterin der Peregrina Stiftung, ausführte. Rund 60 haben eine Arbeitsstelle.
Breit gefächertes Integrationsprogramm
Ab dem Zeitpunkt des positiven Entscheides werden die anerkannten sowie die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge zentral von Sulgen aus betreut – es gibt hier also einen Sozialdienst, der für den ganzen Kanton zuständig ist. Die Betreuung von anerkannten Flüchtlingen dauert ab Einreise maximal fünf, diejenige der vorläufig aufgenommen Flüchtlinge maximal sieben Jahren.
Da die Flüchtlinge auf Grund ihres Status dauerhaft oder zumindest während Jahren in der Schweiz bleiben können, fördern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Peregrina Stiftung ihre Integration möglichst breit gefächert. Dabei wird, wie Ruth Maurer, die Bereichsleiterin Flüchtlingsbegleitung, betonte, sehr viel Wert auf Mitgestaltung und Eigenverantwortung seitens der Flüchtlinge gesetzt. Zentrale Ziele sind die Erlangung von Selbständigkeit, finanzieller Unabhängigkeit und Anschluss an die hiesige Gesellschaft.
Ziel ist die finanzielle Unabhängigkeit
Eine Schlüsselrolle bei der Integration kommt dabei der Beherrschung der deutschen Sprache zu. Denn nur so lässt sich für und mit den Flüchtlingen eine Arbeitsstelle finden, die letztlich zu finanzieller Unabhängigkeit führt. Wie die für die Arbeitsintegration der Flüchtlinge zuständige Daniela Jost an der Medienorientierung sagte, ist die Vermittlung von Arbeitsplätzen meist schwierig und langwierig, sei es wegen bürokratischer Hürden, nachvollziehbarer Skepsis von Arbeitgebern oder – selten – mangelnder Kooperationsbereitschaft der Flüchtlinge.
Oft stehen in der Einstiegsphase Schnuppereinsätze und Praktika, die dann in befristeten Arbeitsverträgen und im Idealfall in unbefristeten Verträgen münden. Eine Möglichkeit, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, bieten auch Qualifizierungsprogramme, etwa im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie.
Administrative Unterstützung für Unternehmer
Wie die Fachleute der Peregrina Stiftung ausführten, scheuen oft auch Unternehmer, die der Anstellung von Flüchtlingen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, den damit verbundenen, oft komplizierten administrativen Aufwand. Auch Werner Herrmann und Lorenz Signer waren deswegen skeptisch. Die Peregrina Stiftung bietet hier Unterstützung an und übernimmt einen grossen Teil der aus gesetzlichen Gründen notwendigen Arbeiten, wie die beiden Unternehmer bestätigten. Das könnte ein Signal an Arbeitgeber sein, auch in ihren Betrieben anerkannte Flüchtlinge zu beschäftigen.