Burkini bald erlaubt in Konstanzer Bädern?
Konstanz – Die Bädergesellschaft lässt den Burkini als «allgemein übliche Badebekleidung» zu. Am Donnerstag entscheidet der Gemeinderat.

Burkini ist ein Kofferwort aus Burka (bzw. Body) und Bikini. (Bild: Giorgio Montersino, Milan, Italy/wikipedia)
Die Bädergesellschaft wurde in den vergangenen Monaten vor die Frage gestellt, wie sie mit dem Thema Burkini in den Konstanzer Bädern umgehen soll. Der Burkini wird als Ganzkörperbadeanzug teilweise von muslimischen Frauen als Badebekleidung genutzt. Die derzeit geltende Badeordnung lässt nur sogenannte «allgemein übliche Badebekleidung» zu. Als Ganzkörperbadeanzug wäre der Burkini von der Badeordnung ausgeschlossen.
Recherchen der Bädergesellschaft in anderen Städten zeigten, dass der Umgang mit dem Burkini sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Insgesamt wurde deutlich, dass in vielen Kommunen eine grosse Unsicherheit zu diesem Thema besteht. Eine Ursache liegt darin, dass der Burkini oft als politisches und religiöses Symbol betrachtet wird, das mit antiemanzipatorischen oder sogar fundamentalistischen Tendenzen in Verbindung gebracht wird. Auch beim Deutschen Städtetag gibt es Unsicherheit, wie man generell mit dem Thema umgehen sollte. Daher gab es auch von dem Verband keine Empfehlung.
Um die Informationsbasis zu dem Thema zu verbessern lud Bürgermeister Dr. Andreas Osner muslimische Bürger, Vertreter des Gemeinderats und der Verwaltung sowie Experten der Universität zu einem Gespräch ein. Verschiedene Wissenschaftler des Exzellenzclusters «Kulturelle Grundlagen von Integration» sind seit Jahren mit dem Thema der Integration von Bürgerinnen und Bürgern muslimischen Glaubens befasst und verfügen bundesweit über eine grosse Reputation.
Burkini nicht gleich Burka
Dr. Özkan Ezli vom Exzellenzcluster erläuterte in einem Vortrag, dass die Verunsicherung bezüglich des Burkini auf die Namensgebung zurückzuführen ist, in der auch der Begriff «Burka» enthalten ist. Dr. Ezli stellt klar, dass die sozialen Funktionsweisen von Burkini und Burka jedoch entgegengesetzt sind. Die Burka ziehe im öffentlichen Raum eine klare materielle und symbolische Grenze zwischen Mann und Frau. Der Burkini dagegen trenne nicht, sondern verbinde, indem der Fokus auf einer gemeinsamen Praxis liegt, nämlich dem öffentlichen Schwimmen mit anderen. Da insbesondere auch die räumliche Trennung der Geschlechter kein Thema ist, könne das Tragen des Burkini in öffentlichen Bädern durchaus als eine individuelle und «moderne» Form der Aneignung von kultureller Prägung und Religion verstanden werden.
Um den Bürgerinnen muslimischen Glaubens die Benutzung öffentlicher Bäder zu ermöglichen, wird die Bädergesellschaft in Zukunft den Burkini als «allgemein übliche Badebekleidung» zulassen. Die Stadt möchte mit dieser Regelung auch den Respekt vor dem kulturellen und religiösen Selbstverständnis ihrer muslimischen Mitbürger bezeugen.
Die Bädergesellschaft stellt aber klar, dass eventuelle weitergehende Forderungen nach einer Trennung von männlichen und weiblichen Badegästen bzw. Badepersonal nicht umsetzbar wären.