Keine Gefährdung durch Altlasten auf «Klein Venedig»
Kreuzlingen – Entwarnung für das Areal Klein Venedig: Das mit Kehricht, Bauschutt und Aushubmaterial aufgefüllte Gebiet zwischen Seeburg bis Landesgrenze ist nicht gefährdet. Das ergeben die Resultate einer abschliessenden Voruntersuchung, die zwischen den Jahren 2011 bis 2014 durchgeführt wurde. Somit sind zukünftige Bauvorhaben nach Beurteilung des Amtes für Umwelt grundsätzlich und unter Auflagen möglich.
Das gesamte Seeufer um den Kreuzlinger Hafen zwischen Seeburg und Landesgrenze wurde zwischen den Jahren 1900 bis 1972 mit Kehricht, Bauschutt und Aushubmaterial aufgefüllt. Diese Seeuferauffüllungen sind im vom Amt für Umwelt (AfU) geführten Kataster der belasteten Standorte (KbS) unter den vier Registernummern 4671 D 20-23 eingetragen. Bei allen betroffenen Parzellen ist die Stadt Kreuzlingen entweder Grundeigentümerin und/oder Verursacherin der Belastungen.
Vorgehen mit Kanton abgesprochen
In den nächsten Jahren sind auf dem Areal Klein Venedig sowohl auf Kreuzlinger als auch auf Konstanzer Seite verschiedene Neunutzungen geplant. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2010 alle bisherigen Untersuchungen in einer Gesamtschau ausgewertet und Wissenslücken aufgezeigt. Anschliessend wurde ein Pflichtenheft für die weiteren Untersuchungen ausgearbeitet, um eine abschliessende Beurteilung gemäss der Altlastenverordnung (AltlV) vornehmen zu können.
Das Pflichtenheft wurde vom Amt für Umwelt am 15. März 2011 genehmigt. Daraufhin folgten zwischen Herbst 2011 und Winter 2013 verschiedene Untersuchungen auf dem Areal Klein Venedig (Standorte D20-22) durch die Firma AllGeol AG, Steckborn. Da auf dem Ablagerungsstandort D23 (Seeburgpark) keine baulichen Veränderungen geplant sind, wurde die Untersuchung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Kehrichtauffüllungen örtlich beschränkt
Auf Basis des Schlussberichts vom 19. Februar 2013 der AllGeol AG hält das AfU fest, dass auf dem Areal Klein Venedig (Altlasten-Standorte D20-22) «keine Gefährdung des Bodensees und der Schutzgüter Luft und Boden durch das aufgefüllte belastete Material besteht», die Standorte D20-22 sind jedoch weiterhin zu überwachen. Die Auffüllungen mit Kehricht beschränken sich lokal auf das Dreieck Eishalle-Tennishalle-grosser Kiesparkplatz. Bestätigt wurde die Vermutung, dass zwischen Kehrichtkörper und dem Bodensee ein bis zu 100 Meter breiter Riegel aus Aushubmaterial und Bauschutt abgelagert ist.
Bauvorhaben grundsätzlich möglich
Aufgrund der Untersuchungen konnte das AfU die Altlastensituation auf dem Areal Klein Venedig nun abschliessend beurteilen. Es kommt zum Schluss, dass zukünftige Bauvorhaben auf dem Areal Klein Venedig grundsätzlich und unter Auflagen möglich sind. Das Areal muss während der folgenden drei Jahre im anderthalb Jahres-Rhythmus mittels Sickerwasserproben überwacht und die Gefährdungssituation anschliessend noch einmal beurteilt werden. Im Anschluss an die Voruntersuchungen auf den Standorten D20-22 wird die Stadt Kreuzlingen in den kommenden Jahren in gleicher Weise den Standort Seeburgpark (D23) untersuchen.