Landschaftsqualität vermehrt fördern
Frauenfeld – Die neue Agrarpolitik der Bundes (AP 2014-17) sieht eine neue Art der regionalisierten Direktzahlungen vor. Neu gibt es nebst den bisherigen Beiträgen für biologische Qualität und Vernetzung auch Beiträge für Landschaftsqualität. Der Thurgauer Regierungsrat hat beschlossen, die kantonale Mitfinanzierung dieser neuen Bei-träge ebenfalls der Spezialfinanzierung «Massnahmen zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat» zu entnehmen.
Für die biologische Qualität und die Vernetzung sind im Jahr 2013 ganze 4,4 Millionen Franken an die Thurgauer Landwirte ausbezahlt worden. 80 Prozent der ausbezahlten Beiträge finanziert der Bund, 20 Prozent oder 880000 Franken der Kanton. Mit der AP 2014-17 ergeben sich verschiedene Änderungen.
Neben einer neuen Namensgebung gibt es als neue Art der regionalisierten Direktzahlungen Beiträge für Landschaftsqualität. Dazu sind in den Kantonen und Regionen Projekte mit Massnahmen zu erarbeiten, für die Beiträge beantragt werden können. Im Kanton Thurgau ist das Landschaftsqualitätsprojekt Mittelthurgau vom Bund bewilligt, die Projekte Oberthurgau und Hinterthurgau-Immenberg sind in Erarbeitung. Insgesamt wird mit fünf bis maximal sechs Projekten gerechnet.
Bund übernimmt Finanzierung
Gleichzeitig mit der Einführung der Landschaftsqualitätsbeiträge hat der Bund die Finanzierung der Beiträge für biologische Qualität zu 100 Prozent übernommen und diejenigen für Vernetzung von 80 auf 90 Prozent erhöht. Der gleiche Satz von 90 Prozent gilt auch für die Landschaftsqualitätsbeiträge. Die Kantone müssen demnach nur noch 10 Prozent der Beiträge mitfinanzieren.
Das führt vorübergehend zu einer kleineren Beteiligung der Kantone. Ab dem Jahr 2018 muss aber je nach Beteiligung und Massnahmen aufgrund der markant steigenden Maximalbeträge des Bundes mit deutlich höheren kantonalen Beiträgen gerechnet werden, wofür der Regierungsrat einen expliziten Budgetvorbehalt anbringt.
Noch wartet man zum Beispiel auf ein „Biosphärenreservat Seerücken“ !