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Sunrise zieht den Schwanz ein und muss zahlen

Kreuzlingen – Das Verwaltungsgericht hat vor den Sommerferien den Bau einer leistungsstarken Mobilfunkanlage (Handy-Antenne) an der Emil-Bächler-Strasse abgelehnt. Sunrise verzichtet nun darauf, diesen Entscheid beim Bundesgericht anzufechten. Damit ist er rechtskräftig und Sunrise muss für alle Kosten aufkommen. Dieser Erfolg wurde we­gen der Solidarität unter den vielen betroffenen Quartierbewohnern und der Unterstüt­zung durch den Verein Strahlungsfrei.ch möglich.

Die Freude der Betroffenen im Quartier ist gross. (Bild: zvg)

Die Freude der Betroffenen im Quartier ist gross. (Bild: zvg)

Seit 2009 beabsichtigt Sunrise eine leistungsstarke Mobilfunkanlage samt Antennenmast auf dem Haus an der Emil-Bächler-Strasse 3 zu bauen. Das kantonale Verwaltungsgericht hat diese Ende April 2014 abgelehnt. Die betroffenen Anwohner haben nun die erfreuliche Nach­richt erhalten, dass Sunrise auf eine Anfechtung des Entscheides beim Bundesgericht ver­zichtet. Die Freude ist besonders gross, weil Sunrise sämtliche Verfahrenskosten in der Höhe von 3‘500 Franken aufgebrummt bekommt und eine Entschädigung in der Höhe von fast 8‘000 Franken an die Einsprecher zahlen muss. Gegen 150 Rekurrenten haben sich damals im Quartier solidarisiert und mit Unterstützung von Strahlungsfrei.ch erfolgreich mehrjährigen Widerstand geleistet. Anderen Betroffenen soll dieses Beispiel Mut machen.

Sunrise hat bereits angekündigt, nach einem neuen Standort für die Antenne zu suchen. Allen Hauseigentümern sei an dieser Stelle dringend geraten, auf die verlockenden Mietver­träge der Mobilfunkbetreiber zu verzichten. Diese sind nämlich völlig einseitig zum Nachteil der Hauseigentümer abgefasst. Das Bundesgericht hat bereits vor einigen Jahren festge­halten, dass Mobilfunkantennen den Wert von Liegenschaften beeinträchtigen können. Be­troffene Liegenschaften sind kaum mehr verkauf- und vermietbar und wenn doch, dann nur mit hohen Einbussen. Die Wertminderung betrifft nicht nur das Haus mit der Antenne auf dem Dach, sondern auch die umliegenden Gebäude und Grundstücke.

Das Bundesgericht hat ausserdem dokumentiert, dass Sunrise über eine Haftpflichtversiche­rung von etwa zwei Millionen Franken verfügt. Das ist lächerlich wenig für eine so grosse Firma, wenn man vergleicht, dass die meisten Autofahrer heute mit 100 Millionen Franken gegen Haftpflichtschäden versichert sind. Zudem hat Sunrise nie dargelegt, ob gesundheitli­che Strahlenschäden von dieser Versicherung gedeckt sind. Das Rückversicherungsunter­nehmen SwissRe warnt ausdrücklich vor den hohen Risiken von Funkstrahlung. Wenn ge­sundheitliche Schäden immer öfters nachgewiesen werden, wie kürzlich vor dem obersten Gericht in Italien, dann wird es teuer für die Mobilfunkbranche und für Eigentümer, welche ihre Grundstücke und Häuser für Antennen zur Verfügung stellen.

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