Ruhe bitte
Region – Haben Sie’s kürzlich auch gehört? So ein komisches, penetrantes Motorengeräusch, als ob jemand mitten in der Nacht den Rasenmäher anschmeisst oder mit dem Töffli sinnlos in der Gegend rumfräst?
Doch bevor Sie Ihre unschuldigen Nachbarn verdächtigen: Es handelte sich um eine Drohne der Schweizer Armee, die dem Grenzwachtkorps seit 2006 zur Verfügung steht. Diese wird an gewissen Tagen ausgesandt, um mittels Wärmebildkamera bei Dunkelheit Aufnahmen im Grenzgebiet zu machen und irgendwelche Unregelmässigkeiten aufzudecken. Und obwohl das UFO (unbemannte Flugobjekt) in 2000 Metern Höhe flog, raubte es zahlreichen Menschen an mindestens zwei Nächten im August für einige Minuten den verdienten Schlaf. Auch bei der Kantonspolizei gingen mehrere Meldungen wegen Ruhestörung ein.
Dürfen Behörden eigentlich alles? Wie die Kreuzlinger Bauverwaltung in einer Info mitteilt, dauert die Nachtruhe gemäss gängiger Rechtspraxis von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit dürften keine lauten Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Wer durch Lärm die Nachtruhe stört, kann gebüsst werden. Aha! Das wäre was, wenn die Grenzwache auch mal zahlen müsste. Doch leider ist es in diesem Fall wie immer: Unter dem Deckmantel hoheitlicher Aufgaben und abgesichert durch geltendes Recht haben staatliche Behörden einen Freibrief.
Jetzt frage ich mich vor lauter Resignation nur noch, warum das Flugzeug so einen Lärm macht, wenn es doch angesichts des technischen Fortschritts viel leiser sein könnte. Aber wahrscheinlich geht es wie bei Töffs, Rasenmähern, Kettensägen, Laubbläsern und Co. einmal mehr darum, wer den Lautesten hat.