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Moratorium für die Erstellung von Pflegeheimplätzen

Frauenfeld – Der Regierungsrat hat die Bettenobergrenze der Pflegeheimplätze auf die heute bestehenden und sich in Planung und im Bau befindlichen Plätze festgelegt. Diese betragen 3222 Betten. Das Moratorium gilt bis zum rechtskräftigen Beschluss der Pflegeheimplanung 2016. Bei diesem Entscheid stützt sich der Regierungsrat auf statistische Grundlagen zur Pflegeheimplanung sowie auf einen Bericht des Amtes für Gesundheit.

Diese Seniorin kann sich glücklich schätzen, sie hat einen Platz im Alterszentrum Kreuzlingen. (Bild: Archiv)

Diese Seniorin kann sich glücklich schätzen, sie hat einen Platz im Alterszentrum Kreuzlingen. (Bild: Archiv)

Der bisherige Richtwert für Pflegeheimplätze im Jahr 2015 betrug 3370 Betten. Dieser Wert entstammt dem Alterskonzept Thurgau von 1999 in der Fassung von 2011. Der Bericht «Statistische Grundlagen zur Pflegeheimplanung 2012-2030 Kanton Thurgau» zeigt jedoch auf, dass in Zukunft die Anzahl Pflegeheimplätze tiefer liegen könnte als bisher angenommen.

Die tatsächlich benötigte Bettenobergrenze wird bis Mitte 2016 im Rahmen des Projekts «Pflegeheimplanung 2016 Kanton Thurgau» ermittelt und – darauf beruhend – die neue Pflegeheimliste erstellt. Zwischenzeitlich sollen keine Präjudizien aufgrund von laufend eingehenden Gesuchen zur Bewilligung von neu geplanten Pflegeheimen und Erweiterungsbauten geschaffen werden. Deshalb gilt das Moratorium mit 3 222 Betten bis ins Jahr 2016.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, eine Pflegeheimplanung zu erstellen und regelmässig zu überprüfen. Resultat ist die Pflegeheimliste, welche die Heime zur Abrechnung der Pflegebeiträge mit den Krankenversicherern und der Verrechnung der Eigenanteile an die Bewohnerinnen und Bewohner berechtigt sowie den Kanton und die Gemeinden zur Restkostenfinanzierung für die gelisteten Kapazitäten verpflichtet. Kanton und Gemeinden haben demgemäss die Pflegeversorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Leistungen der Pflegeheime und der Spitex sicherzustellen.

Pflegeheimbetreiber, Gemeinden und Investoren sind auf eine verbindliche Grundlage betreffend das künftige Angebot von Pflegeheimplätzen angewiesen. Ebenso wichtig ist für sie zu wissen, wie diese Kapazitäten den Antragstellern für Neu- und Erweiterungsbauten zugewiesen werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Konsequenzen ist es für die Antragsteller zudem bereits vor der Realisierung eines Bauvorhabens von Interesse, die Chancen für die Aufnahme auf die Pflegeheimliste zu kennen.

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